Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Ausländerrecht » 

Sprachtest europarechtswidrig?

Von Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
2.8.2011 | Ratgeber - Ausländerrecht | 881 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Familienzusammenführung, Deutschkenntnisse, Ausländer, Richtlinie, Hürde, Sprachtest

Es ist möglich, dass in der Zukunft Ausländer, die im Rahmen der Familienzusammenführung ein Visum beantragen, keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen

Ausländer, die zu dem im Bundesgebiet lebenden Ehegatten nachziehen möchten, müssen viele Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss der Ehegatte nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können, um das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können.

Diese Regelung gilt sowohl für die Familienzusammenführung nach einem Ausländer als auch nach einem Deutschen.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Ernesto Grueneberg
Berlin
275 Bewertungen
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
 Jetzt anrufen 2,79 €/min.*   Pers. Direktanfrage 

Das Erfüllen dieser Voraussetzung verursacht in der Praxis zahlreiche praktische Probleme. Denn für mehrere Ausländer ist das Erlernen der deutschen Sprache eine nahezu unüberwindbare Hürde (aufgrund Alter, keine Deutschschule in der unmittelbaren Nähe, etc.). 

Diese Anforderung verursacht aber auch rechtliche Probleme. Denn für mehrere Juristen ist diese Regelung bezüglich der Deutschkenntnisse verfassungs- bzw. europarechtswidrig.

Art. 6 GG sieht vor: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Wenn einem Bürger die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft aufgrund der mangelnden Sprachkenntnisse verwehrt wird, respektiert man dieses Gebot nicht mit der Folge, das Aufenthaltsgesetz wird verfassungswidrig. Diese Ansicht haben die deutschen Gerichte aber nicht anerkannt und die Vorschrift wurde für verfassungskonform erklärt.

Auf der europäischen Ebene wurde 2003 eine Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung erlassen. Diese Richtlinie regelt dieses Thema einheitlich für alle EU-Mitglieder. Dass ein Ausländer Sprachkenntnisse nachweisen muss verstößt m.E. auch gegen die genannte Richtlinie. 

Dies kann in der Zukunft geändert werden: Nunmehr hat die Europäische Kommission in Rahmen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof Stellung dazu genommen: Kein Mitgliedsstaat dürfe einem rechtmäßig dort lebenden Ausländer nur deshalb die Einreise seiner Kinder oder der Ehepartnerin verweigern, weil sie nicht schon im Ausland entsprechende Sprachprüfungen bestanden haben.

Das Verfahren betrifft eine Regelung im Aufenthaltsgesetz in den Niederlanden. Sollte der EuGH dieser Meinung folgen und diese Regelung für nicht EU-konform erklären kann erwartet werden, dass die deutsche Regelung nicht mehr anzuwenden sein wird. Denn die Rechtsprechung des EuGH für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist.

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759
Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97935
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?