Sprachreise - (vorweggenommene) Werbungskosten

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Sprachreise - (vorweggenommene) Werbungskosten

Hallo,

ist die sehr gute Kennntnis einer Fremdsprache beruflich notwendig, kann man ja auch Sprachkurse in einem Land, wo jene Sprache gesprochen wird, steuerlich absetzen, incl. Reisekosten und Unterkunft.

Was aber, wenn z.B. ein Sprachkurs 2008 absolviert wird, und in diesem Jahr braucht man diese Sprache im Job nicht, aber z.B. 2011 in einem nächsten Job schon?
Muss man dann bei der Steuererklärung 2011 diesen Posten aus 2008 eintragen, oder muss im Rahmen der 2008er Steuererklärung da was gemacht werden?


von andrew_vd am 29.07.2008 15:59
Status: Legende (224 Beiträge)
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>Sprachreise - (vorweggenommene) Werbungskosten
Die Kosten gehören bereits in die Steuererklärung 2008. Die Schwierigkeit dürfte jedoch darin bestehen, den Zusammenhang mit Einkünften aus 2011 nachzuweisen.



von hh am 29.07.2008 17:28
Status: Tao (17563 Beiträge)
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