Sprachkenntnisse beim Nachzug zu Deutschen nicht mehr erforderlich?

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Der folgende Artikel befasst sich mit dem gesetzlichen Erfordernis des Nachweises von deutschen Sprachkenntnissen beim Nachzug zu Deutschen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung entschieden, dass das Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse beim Nachzug zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Dies ist eine hochinteressante Entscheidung, mit der das Gericht herausstellt, dass gesetzliche Erfordernisse im Ausländerrecht, nicht ohne konkrete Abwägung im Einzelfall starr gefordert werden dürfen.

In seiner Entscheidung BVerwG 10 C 12.12 vom 04.09.2012 vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen das Visum zum Ehegattennachzug - anders als beim Nachzug zu Ausländern - schon dann zu erteilen ist, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.

Im entschiedenen Fall hatte eine afghanische Staatsangehörige einen Landsmann, der 1999 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile neben der afghanischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, geheiratet. Bei der Deutschen Botschaft in Kabul beantragte sie die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Den Antrag lehnte die Botschaft ab, da die Nachzug begehrende Ehefrau, die behauptete Analphabetin zu sein, keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen habe.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies ihre Klage ab und hielt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Spracherfordernis beim Nachzug zu einem ausländischen Ehepartner mit dem Grundgesetz vereinbar ist (siehe dazu meinen Ratgeberartikel vom 19.05.2011, hier: http://www.123recht.de/article.asp?a=92192), für übertragbar auf den Ehegattennachzug zu einem Deutschen. Es sei nicht erkennbar, warum es dem eingebürgerten Ehemann unzumutbar sein sollte, vorübergehend zur Führung der Ehe nach Afghanistan zurückzukehren.

Dagegen legte die Antragstellerin Revision ein und hatte Erfolg.

Einem deutschen Staatsangehörigen können nicht zugemutet werden, die Ehe im Ausland zu führen. Eine verfassungskonforme Anwendung der gesetzlichen Regeln zum Spracherfordernis sei daher geboten.

Von dem Ehegatten eines Deutschen können daher nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb verlangt werden dürfen, die den zeitlichen Rahmen von einem Jahr nicht überschreiten. Sind entsprechende Bemühungen im Herkunftsstaat zumutbarerweise nicht möglich oder führen sie innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, ist dem ausländischen Ehegatten ein Einreisevisum zu erteilen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten.

Unerheblich sei, dass der Ehepartner neben der deutschen auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.

Hinweis: Die deutschen Auslandsvertretungen lehen oft Visumsanträge mit standardmäßigen Formulierungen ab, ohne auf den konkreten Einzelfall einzugehen. Hier sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der dargestellte Fall zeigt, dass im Einzelfall erfolgreich gegen Visumsablehnungen vorgegangen werden kann.

Leserkommentare
von denise24 am 30.09.2012 15:54:46# 1
ja nur zu deutschen staatsangehörigen gilt dieses gesetezt und was ist mit denen die ausländische staatsangehörigkeit haben mit niederlassungserlaubnis wir haben das selbe problem mein mann ist analphabet und wir kämpfen nicht 1 jahr sondern 2 jahre
    
von Rechtsanwalt Kerem Türker am 30.09.2012 22:55:58# 2
Hallo denise24, vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Artikel. Sie können mich gerne kontaktieren und mir Ihr Problem und was Sie bislang zwecks Lösung unternommen haben, schildern. Ich kann Ihnen dann sagen, ob und was ich für Sie tun kann. Mit freundlichen Grüßen Kerem Türker Rechtsanwalt
    
von madjid 1349 am 11.08.2017 15:17:53# 3
wenn eine hochqualifizierte Person ist ,sollte sie die Sprachkenntnisse nachweisen?
    
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