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AFP vom 30.6.2009   605 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Spot mit KZ-Vergleich bei Mastanlagen durch Meinungsfreiheit gedeckt

Gerichtshof für Menschenrechte rügt Schweiz

Mit dem Ausstrahlungsverbot für einen Werbespot, in dem Schweinemastanlagen mit Konzentrationslagern verglichen werden, hat die Schweiz gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Zu diesem Schluss kam am Dienstag die Große Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Sie gab damit dem Schweizer "Verein gegen Tierfabriken" Recht. Das Urteil bestätigt eine erstinstanzliche Entscheidung des Straßburger Gerichts vom Juni 2001.




Der umstrittene Werbespot zeigte Schweine, die in einer Mastfabrik in winzigen Käfigen eingepfercht sind. Deren Haltung wurde mit den Haftbedingungen eines Konzentrationslagers verglichen. Der Spot endete mit dem Aufruf: "Essen Sie weniger Fleisch, für Ihre Gesundheit, den Tieren und der Umwelt zuliebe". Die Ausstrahlung des Spots wurde wegen seines "politischen Charakters" von der Medienaufsichtsbehörde verboten. Dagegen klagten die Tierschützer in der Schweiz vergeblich.

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In dem erstinstanzlichen Urteil hatte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts hingegen geltend gemacht, der Verein habe mit dem Werbespot an der Debatte über Tierschutz und Massentierhaltung teilnehmen wollen. Eine breite Öffentlichkeit hätte er aber nur über das Fernsehen erreichen können. Nach diesem Urteil wurde das Verfahren in der Schweiz neu aufgerollt - das Verbot wurde aber nicht aufgehoben. Damit habe das Land abermals gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, rügte nun die Große Kammer des Straßburger Gerichts.

30. Juni 2009 - 18.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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