Hi,
ich habe ein Spiel gekauft (Mass Effect 3 von EA) und würde dieses natürlich gerne in Ruhe spielen. Leider erwartet EA von mir das ich deren Software Origin während dem spielen laufen lasse. Mir gefallen die AGBs dieser Software nicht und besonders welche Rechte auf meinem PC es braucht um zu laufen.
Meine Frage ist nun: Wie ist die Rechtslage wenn ich das Spiel herunterlade (Da geschieht diese Gängelung nämlich nicht) und von der Kopie spiele? Falls das relevant ist: Die Spiele-Software wird verändert (gecrackt) um das ganze lauffähig zu machen.
Vielen Dank für eure Antworten!
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Spiel gekauft - herunterladen legal?
15. März 2012
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Frage vom 15. März 2012 | 11:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Spiel gekauft - herunterladen legal?
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#1
Antwort vom 15. März 2012 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie ist die Rechtslage wenn ich das Spiel herunterlade (Da geschieht diese Gängelung nämlich nicht) und von der Kopie spiele? <hr size=1 noshade>
Zunächst mal rein aus der Praxis:
Wenn es wirklich nur heruntergeladen (und nicht gleichzeitig auch an Dritte hochgeladen) wird, wer sollte das herausfinden? Wo kein Kläger, da kein Richter.
quote:<hr size=1 noshade>Die Spiele-Software wird verändert <hr size=1 noshade>
Es dürfte eine Verletzung von §69c II UrhG vorliegen:
"Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten: [...]
die Bearbeitung [...] und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. "
"Vervielfältigung" liegt in dem Fall bereits beim Herunterladen vor, ebenso beim Laden der Kopie in den Arbeitsspeicher.
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#2
Antwort vom 15. März 2012 | 11:36
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Antwort. Wo kein Kläger da kein Richter ist mir natürlich bewusst, mich interessiert auch eigentlich mehr das "was wäre wenn".
Was wäre nun wenn ich erwischt werden würde, welche Strafe würde mich erwarten?
Das das herunterladen ein Vervielfältigen ist kann ich natürlich durchaus verstehen, das "laden in den Arbeitsspeicher" lässt mich doch etwas schmunzeln
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#3
Antwort vom 15. März 2012 | 16:19
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
das "laden in den Arbeitsspeicher" lässt mich doch etwas schmunzeln
Ist nicht meine Idee.
Ansonsten wäre aber auch folgendes möglich:
Der A kauft sich eine teure Software (z.B. Photoshop), startet die, macht seinen Rechner nie mehr aus und verkauft das Programm wieder. Das wäre zulässig, wenn nicht schon das Laden in den Speicher eine zustimmungsbedürftige Vervielfältigungshandlung wäre.
quote:
welche Strafe würde mich erwarten?
Strafrechtlich ist das Peanuts, eine Handvoll Tagessätze. Teurer wären zivilrechtliche Schritte des Rechteinhabers auf Unterlassung. Da kommen mit Anwaltskosten schnell mal niedrige vierstellige Beträge zusammen.
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#4
Antwort vom 15. März 2012 | 16:23
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
quote:
Da kommen mit Anwaltskosten schnell mal niedrige vierstellige Beträge zusammen.
Wow, und das obwohl ich das Spiel gekauft habe? Das ist wirklich hart...
Danke für die Antworten. Muss ich wohl den Rechner immer vom Netz abklemmen und die Firewall bemühen. Was ein Aufwand...
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#5
Antwort vom 15. März 2012 | 16:25
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
und das obwohl ich das Spiel gekauft habe?
Die mögen halt nicht, daß man mit "gecrackten" Kopien hantiert. Und das UrhG gibt ihnen auch das Recht dazu.
Wie gesagt, ob im konkreten Einzelfall ein bestimmter Rechteinhaber das so schlimm findet, weiß man natürlich vorher nicht.
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