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Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

23.6.2000 | Ratgeber - Alles über Juristen | 128478 Aufrufe
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Anwalt, Rechtsanwalt, Rechtsberatung, Fachanwalt

Anwälte können sich spezialisieren, aber nicht alle machen es. Und wenn sie sich spezialisieren, geben nicht alle Anwälte dieses an.

Prinzipiell ist eine Vertiefung bzw. Spezialisierung immer von Vorteil, da der Anwalt dann auf diesem Spezialgebiet über besonderes Wissen und viel Erfahrung verfügt. Viele Anwälte entscheiden sich jedoch gegen Spezialisierungen oder zumindest deren Angabe in Anzeigen bzw. Kanzleiprofilen, mit folgendem Argument: Sie befürchten, dass ihnen aufgrund einer Vertiefung z.B. im Arbeitsrecht von Mandanten die Fähigkeit aberkannt wird, auch in anderen Bereichen gut zu sein (z.B. im Familienrecht). Ob derartige Schlussfolgerungen seitens der Mandanten zutreffen, kann nur im Einzelfall entschieden werden und hängt vom jeweiligen Anwalt ab. Generell ist anzumerken: Eine Spezialisierung in einem Fachgebiet spricht für lange Praxis und Erfahrung auf diesem Gebiet. Eine gleichzeitige Vernachlässigung von anderen Gebieten ist zunächst mal nur Theorie. Insbesondere lassen sich Erfahrungen und das Auftreten vor Gericht auf sämtliche Gebiete übertragen.

Folgende Arten der Vertiefung gibt es:

Fachanwalt: Fachanwalt darf sich nennen, wer auf einem bestimmten Gebiet (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht) Spezialkenntnisse aufweist. Dazu muss der Anwalt nachweisen, entsprechende theoretische und praktische Erfahrungen zu haben. Dies erfolgt durch Prüfungen durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Tätigkeitsschwerpunkt: Ein Anwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in einem bestimmten Gebiet darf diese Bezeichnung nur führen, wenn er seit seiner Zulassung mindestens zwei Jahre hauptsächlich und tatsächlich mit Fällen dieses Gebietes beschäftigt war bzw. zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist. Der Anwalt kann maximal drei Tätigkeitsschwerpunkte angeben, zusammen mit Interessenschwerpunkten darf er maximal fünf Angaben machen.

Interessenschwerpunkt: Den Interessenschwerpunkt kann der Anwalt für die Gebiete angeben, für die er sich besonders interessiert. Ein besonderer Nachweis ist hierfür nicht erforderlich.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1:  Wozu sollte ich einen Anwalt brauchen?
Seite 2: Wie finde ich einen Anwalt?
Seite 3: Spezialisieren sich Anwälte?
Seite 4: Darf ein Anwalt mich abweisen?
Seite 5:  Worauf sollte ich bei Anzeigen von Anwälten achten?
Seite 6:  Wie weiß ich, welcher Anwalt für mich am besten ist?
Seite 7:  Sind Anwälte für jedes Gericht zugelassen?
Seite 8:  Wie entscheidet ein Anwalt, was er mir zu berechnen hat?
Seite 9:  Haftet ein Anwalt für Schäden?
Seite 10:  Werde ich in die Arbeit meines Anwaltes einbezogen?
Seite 11:  Was mache ich, wenn ich mit meinem Anwalt unzufrieden bin?

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Gabriele Koch
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