Hallo !
Nach dem ich meinen Job durch einen Aufhebungsvertrag beendet habe, auf ärztlichen Rat, welcher auch schriftlich bestätigt wurde hat mich das Arbeitsamt für einen Monat gesperrt. Für den ich keinen Bezug erhalte. Der Grund ist die Abfindung von einem Monatsgehalt, die ich noch erhalten habe nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit. Inwiefern könnte ich dagegen vorgehen? Wäre ein Widerspruch sinnvoll, wohl möglich über einen Anwalt? Selbst wenn ich das Arbeitsverhältnis trotz Krankheit vorzeitig beende darf es mir doch gestattet sein eine Abfindung auszuhandeln die zu keiner Sperrzeit führt?
Danke schon vorab für Antworten!,
Sperrzeit vom Arbeitsamt wegen Abfindung...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Du verstehst da etwas falsch. Das Arbeitsamt ist dazu da denjenigen unter die Arme zu greifen, die sich nicht selbst über Wasser halten können. Deine Abfindung wird daher mit deinen Ansprüchen verrechnet. Alles ist in bester Ordnung.
Liegt der Grund für die Sperrzeit wirklich in der Abfindung, oder nicht doch eher im Aufhebungsvertrag begründet.
Kann es sein, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag ihre normale Kündigungsfrist verkürzt haben?
Das würde auch die sofortige Anrechnung der Abfindung sowie das (nur) 1 monatige Ruhen der Ansprüche erklären.
-- Editiert von spatenklopper am 29.08.2016 13:36
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Hallo,
wenn der Aufhebungsvertrag vor einem ordentlichen Kündigungszeitpunkt greift, kann durchaus eine Sperre verhängt werden. In anderen Fällen wäre die Abfindung anrechnungsfrei.
LG nero
Kündigungsfrist von einem Monat wurde nicht eingehalten. Aber wie gesagt Arbeitsverhältnis wurde auf ärztlichen Rat vorzeitig beendet. Finde es etwas Schade das man dafür bestraft wird mit einer Sperre nur weil man wegen Krankheit einen Job aufgeben muss. Abfindung hin oder her.
Zitatwenn der Aufhebungsvertrag vor einem ordentlichen Kündigungszeitpunkt greift, kann durchaus eine Sperre verhängt werden :
Bitte beachten:
Lies mal den ersten Satz des Fragestellers (Hervorhebung durch mich):
ZitatNach dem ich meinen Job durch einen Aufhebungsvertrag beendet habe, :
Es geht hier also wohl nicht, wie geschrieben wurd, um einen Aufhebungsvertrag sondern um einen Abwicklungsvertrag.
-- Editiert von micbu am 29.08.2016 13:47
Sie haben das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet? Sie haben also mit dem Arbeitgeber gemeinsam einen Vertrag aufgesetzt und beide haben unterschrieben. Oder was war das?
Oder haben Sie quasi gekündigt und der Arbeitgeber hat ein Monatsgehalt daraufhin als Abfindung angeboten?
Nach Rücksprache mit dem AG das ich das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte bot dieser mir den Aufhebungsvertrag zzgl. Abfindung an.
Zitatbot dieser mir den Aufhebungsvertrag zzgl. Abfindung an. :
Und da stand nichts drin, von wegen "auf ärztlichen Rat"?
Hat man dem Amt entsprechende Belege von Arzt zukommen lassen?
Da stand nur drin beenden das Arbeitsverhältnis vorzeitig. Beleg vom Arzt bzw ausgefülltes Formular der AA wurde abgegeben, zwecks vorzeitigem Beenden des AV.
Ich denke, der Fehler war, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
wirdwerden
Sonst wird auch keine Sperrzeit verhängt wenn ein Aufhebungsvertrag auf ärztlichen Rat geschlossen wird. Nur weil ich ne Abfindung erhalten habe. Das nächste Mal falls jemals nochmal sowas vorkommt verzichte ich darauf und leg mich dem Staat direkt auf die Tasche. Zumal es bei mir nur um einen Monat ALG 1 Bezug ginge. Da ich ab ersten September eine neue Vollzeitstelle habe. Naja. Danke für alle Antworten!
Nu pass mal auf. Die Agentur für Arbeit wird von den Einzahlern finanziert, nicht vom Staat. Grundsatz ist, dass gesetzliche Schutzvorschriften (Kündigungsfristen) nicht unterlaufen werden dürfen. Dies ist hier passiert. So etwas muss man zwingend mit der Agentur vorher abstimmen. Nur, gesundheitliche Gründe, die nicht einen Tag länger eine Arbeit möglich machen, sorry, da fehlt mir die Vorstellungskraft. Hier war die Planung einfach fehlerhaft.
wirdwerden
Ich verstehe die Problematik nicht.
Die Tatsache, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus medizinischen Gründen erfolgte, wurde doch schon dadurch berücksichtigt, dass die 3-Monatige Sperrzeit weggefallen ist. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch bringt nämlich normalerweise eine 3-Monatige Sperre.
Bleibt die Sperre wegen Umgehung der Kündigungsfrist - und davor schützt im Regelfall auch keine ärztliche Bescheinigung.
Das heißt im Klartext? Eigentlich hätte keine Sperre erfolgen dürfen bzw wenn dann drei Monate?
Aber danke für die schnelle Antwort!
Natürlich kann man einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und wird nicht gesperrt, wenn man sich an ein paar Regeln hält. Eine Regel ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. 4 Wochen sind ja nun wirklich nicht lang.
doppel
-- Editiert von altona01 am 29.08.2016 22:01
Zitat:Das heißt im Klartext? Eigentlich hätte keine Sperre erfolgen dürfen bzw wenn dann drei Monate?
Nein.
Stark vereinfacht:
ohne medizinischen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist = 3 Monate Sperre
ohne medizinischen Grund aber mit Einhaltung der Kündigungsfrist = auch 3 Monate Sperre
mit medizinischem Grund aber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist = ca. 1 Monat Sperre *
mit medizinischem Grund und mit Einhaltung der Kündigungsfrist = keine Sperre
* genaue Länge der Sperre hängt davon ab, wie lang die Kündigungsfrist gewesen wäre, wenn man sie eingehalten hätte
Wird ein Fall von §158 SGB III sein, daher mal in den Bescheid schauen.
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