Sperrzeit vom Arbeitsamt wegen Abfindung...

29. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Sperrzeit vom Arbeitsamt wegen Abfindung...

Hallo !

Nach dem ich meinen Job durch einen Aufhebungsvertrag beendet habe, auf ärztlichen Rat, welcher auch schriftlich bestätigt wurde hat mich das Arbeitsamt für einen Monat gesperrt. Für den ich keinen Bezug erhalte. Der Grund ist die Abfindung von einem Monatsgehalt, die ich noch erhalten habe nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit. Inwiefern könnte ich dagegen vorgehen? Wäre ein Widerspruch sinnvoll, wohl möglich über einen Anwalt? Selbst wenn ich das Arbeitsverhältnis trotz Krankheit vorzeitig beende darf es mir doch gestattet sein eine Abfindung auszuhandeln die zu keiner Sperrzeit führt?


Danke schon vorab für Antworten!,

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Du verstehst da etwas falsch. Das Arbeitsamt ist dazu da denjenigen unter die Arme zu greifen, die sich nicht selbst über Wasser halten können. Deine Abfindung wird daher mit deinen Ansprüchen verrechnet. Alles ist in bester Ordnung.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Liegt der Grund für die Sperrzeit wirklich in der Abfindung, oder nicht doch eher im Aufhebungsvertrag begründet.

Kann es sein, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag ihre normale Kündigungsfrist verkürzt haben?
Das würde auch die sofortige Anrechnung der Abfindung sowie das (nur) 1 monatige Ruhen der Ansprüche erklären.

-- Editiert von spatenklopper am 29.08.2016 13:36

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn der Aufhebungsvertrag vor einem ordentlichen Kündigungszeitpunkt greift, kann durchaus eine Sperre verhängt werden. In anderen Fällen wäre die Abfindung anrechnungsfrei.

LG nero

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#4
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Kündigungsfrist von einem Monat wurde nicht eingehalten. Aber wie gesagt Arbeitsverhältnis wurde auf ärztlichen Rat vorzeitig beendet. Finde es etwas Schade das man dafür bestraft wird mit einer Sperre nur weil man wegen Krankheit einen Job aufgeben muss. Abfindung hin oder her.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von nero070):
wenn der Aufhebungsvertrag vor einem ordentlichen Kündigungszeitpunkt greift, kann durchaus eine Sperre verhängt werden

Bitte beachten:
Lies mal den ersten Satz des Fragestellers (Hervorhebung durch mich):
Zitat (von MichaelSi):
Nach dem ich meinen Job durch einen Aufhebungsvertrag beendet habe,

Es geht hier also wohl nicht, wie geschrieben wurd, um einen Aufhebungsvertrag sondern um einen Abwicklungsvertrag.

-- Editiert von micbu am 29.08.2016 13:47

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie haben das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet? Sie haben also mit dem Arbeitgeber gemeinsam einen Vertrag aufgesetzt und beide haben unterschrieben. Oder was war das? :???:
Oder haben Sie quasi gekündigt und der Arbeitgeber hat ein Monatsgehalt daraufhin als Abfindung angeboten?

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#7
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Nach Rücksprache mit dem AG das ich das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte bot dieser mir den Aufhebungsvertrag zzgl. Abfindung an.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von MichaelSi):
bot dieser mir den Aufhebungsvertrag zzgl. Abfindung an.

Und da stand nichts drin, von wegen "auf ärztlichen Rat"?


Hat man dem Amt entsprechende Belege von Arzt zukommen lassen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Da stand nur drin beenden das Arbeitsverhältnis vorzeitig. Beleg vom Arzt bzw ausgefülltes Formular der AA wurde abgegeben, zwecks vorzeitigem Beenden des AV.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich denke, der Fehler war, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

wirdwerden

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#11
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Sonst wird auch keine Sperrzeit verhängt wenn ein Aufhebungsvertrag auf ärztlichen Rat geschlossen wird. Nur weil ich ne Abfindung erhalten habe. Das nächste Mal falls jemals nochmal sowas vorkommt verzichte ich darauf und leg mich dem Staat direkt auf die Tasche. Zumal es bei mir nur um einen Monat ALG 1 Bezug ginge. Da ich ab ersten September eine neue Vollzeitstelle habe. Naja. Danke für alle Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nu pass mal auf. Die Agentur für Arbeit wird von den Einzahlern finanziert, nicht vom Staat. Grundsatz ist, dass gesetzliche Schutzvorschriften (Kündigungsfristen) nicht unterlaufen werden dürfen. Dies ist hier passiert. So etwas muss man zwingend mit der Agentur vorher abstimmen. Nur, gesundheitliche Gründe, die nicht einen Tag länger eine Arbeit möglich machen, sorry, da fehlt mir die Vorstellungskraft. Hier war die Planung einfach fehlerhaft.

wirdwerden

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich verstehe die Problematik nicht.
Die Tatsache, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus medizinischen Gründen erfolgte, wurde doch schon dadurch berücksichtigt, dass die 3-Monatige Sperrzeit weggefallen ist. Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf eigenen Wunsch bringt nämlich normalerweise eine 3-Monatige Sperre.
Bleibt die Sperre wegen Umgehung der Kündigungsfrist - und davor schützt im Regelfall auch keine ärztliche Bescheinigung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MichaelSi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Das heißt im Klartext? Eigentlich hätte keine Sperre erfolgen dürfen bzw wenn dann drei Monate?

Aber danke für die schnelle Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Natürlich kann man einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und wird nicht gesperrt, wenn man sich an ein paar Regeln hält. Eine Regel ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. 4 Wochen sind ja nun wirklich nicht lang.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

doppel

-- Editiert von altona01 am 29.08.2016 22:01

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das heißt im Klartext? Eigentlich hätte keine Sperre erfolgen dürfen bzw wenn dann drei Monate?

Nein.

Stark vereinfacht:
ohne medizinischen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist = 3 Monate Sperre
ohne medizinischen Grund aber mit Einhaltung der Kündigungsfrist = auch 3 Monate Sperre
mit medizinischem Grund aber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist = ca. 1 Monat Sperre *
mit medizinischem Grund und mit Einhaltung der Kündigungsfrist = keine Sperre

* genaue Länge der Sperre hängt davon ab, wie lang die Kündigungsfrist gewesen wäre, wenn man sie eingehalten hätte

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wird ein Fall von §158 SGB III sein, daher mal in den Bescheid schauen.

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