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Sperrfristverkürzung

Von Rechtsanwalt Oliver Kranz
14.12.2009 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 2178 Aufrufe
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Sperrfristverkürzung, Führerschein

Ihnen wurde der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung wurde durch den Richter festgesetzt? Selbst nach einem solchen Urteil ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Gem. § 68a StGB kann eine Sperrfrist auch vor Ablauf aufgehoben werden. Eine Sperrfristverkürzung zur vorzeitigen Wiederbeantragung ist sehr oft möglich.

Die richtigen Argumenten, in denen das Gericht erkennen kann, dass Sie sich mit dem Ihnen vorgeworfenen auseinandergesetzt haben, kann zu einer Verkürzung der Sperrfrist von in der Regel zwei bis drei Monaten führen. So führt z.B. die Teilnahme an psychologischen Seminaren bei den Gerichten fast regelmäßig zu Pluspunkten. Dies gilt auch nach einem Führerscheinentzug bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr.

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Oliver Kranz
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In Fällen, in denen eine MPU nicht vermeidbar ist, können solche Seminare als Vorbereitung dienen und ggf. eine frühzeitigere MPU erreicht werden.

Die Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind zwar in Deutschland einheitlich, jedoch unterscheiden sich die Vorgehensweisen von Bundesland zu Bundesland. Sie sollten daher möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Oliver Kranz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht

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