Sperrfrist bei eigener Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt.
Da ich seit letztes Jahr unter Magenproblemen leide und die monotone Arbeit am Arbeitsplatz mir keinen Spass mehr bereitet hat,habe ich mich zu diesem Schritt entschieden.
Ich belege nebenbei ein Fernstudium was ich jetzt intensiv weiterführen möchte.
Abgesehen davon würde ich gerne eine kleine Auszeit einlegen wollen.
Da ich nun selber gekündigt habe droht mir vom Arbeitsamt eine Sperrfrist von 12 Wochen.
Meine Frage ist: Theoretisch kann ich die 12 wöchige Sperrfrist als kleine Auszeit nutzen,oder muss ich dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen?
Was ist wenn mir das Arbeitsamt keine Sperrfrist gewährt ich trotzdem eine Auszeit machen möchte?
Eines der Gründe wieso ich gekündigt habe war zuviel Stress.Deshalb würde es keinen Sinn machen jetzt sofort eine neue Tätigkeit zu beginnen.
Wie sieht es mit der Kranken und Rentenversicherung während der Sperrfrist aus?
Mein Wunsch wäre es: Fernstudium weiterführen, 12 wöchige Auszeit (Sperrfrist) ohne dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stehen,d.h. mich auch uneingeschränkt bewegen zu können und mich nicht unbedingt in Deutschland aufhalten zu müssen,nach der Sperrfrist einen neuen Arbeitsplatz aufsuchen und wieder einer geregelten Tätigkeit nachzugehen.
Ist dieser Wunsch realisierbar?
Ich wäre allen dankbar,die mir hierzu einen Ratschlag geben könnten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen.
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"Marcos"
von Marcos Bellon am 03.06.2003 01:51
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>Sperrfrist bei eigener Kündigung
Hallo,
sollte eine Sperrfrist von 3 Monaten eintreten, muss man sich, soweit ich weiss, selbst krankenversichern, Auskunft erteilt die Krankenkasse.
Auch ist zu beachten, daß bei einer Sperrfrist die auf die zu erhaltene Leistung angerechnet wird, d.h. Zahlung des Arbeitslosengeldes verkürzt sich um die Zeit der Sperrfrist.
Rentenbeiträge werden in dieser Zeit vom Arbeitsamt auch nicht abgeführt.
MfG
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von Kiki13 am 11.06.2003 20:40
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>Sperrfrist bei eigener Kündigung
hmmmmmmmm........
vielleicht wäre da mal arbeiten gehen angebracht ?????????????????????
Dann bist du automatisch versichert ^^.
Sorry, aber da habe ich kein Verständnis für, wenn jemand mit 27 noch keinen Handschlag gearbeitet hat. Ich denke mal, du hast bisher studiert oder tust das noch. Nach ca. 9 Jahren Studium müsstest du doch bald fertig sein. Ansonsten würde ich raten, es einmal mit einem Aushilfsjob (nebenbei) zu versuchen, dann kannst du deine KV selbst bezahlen !
Kiki
von Kiki13 am 10.07.2003 19:48
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