Spendenbescheinigung/Aufwandsentschädigung von ehrenamt an eltern weitergeben

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go461471-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spendenbescheinigung/Aufwandsentschädigung von ehrenamt an eltern weitergeben

Hallo zusammen,

Ich brauche hilfe und zwar sind mein bruder(16 jahre, schüler) und ich (20 jahre, student) wohnen beide noch bei den eltern ehrenamtliche jugendtrainer und bekommen für das jahr 2016 jeweils eine spendenbescheinigung von 1000€ jedoch ist unser einkommen unter dem steuerfreibetrag also ergeben sich folgende 2 fragen:

1. Kann man die spendenbescheigung in einigen jahren wenn wir steuerpflichtig sind geltend machen?

2. Kann ich die spendenbescheinigung an meinen vater weitergeben? Sein einkommen übersteigt logischerweise den steuerfreibetag.

Vielen Dank für eure hilfe, wenn ihr sonst noch einen trick kennt wäre ich froh diesen zu erfahren.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

1. Ja, aber nur über den Weg des Spendenvortrags. Dazu müssten aber Steuererklärungen für 2016 ff. abgegeben werden. Der Spendenvortrag wird in einem Bescheid festgestellt und steht in folgenden Jahren zur Verfügung, bis er verbraucht ist.
2. Klar, er kann sich die Bescheinigung einrahmen und an die Wand hängen, mehr aber auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Ja, aber nur über den Weg des Spendenvortrags Dazu müßte man aber ein negatives Einkommen haben. Da steht aber "Einkommen unter dem Grundfreibetrag" - das bedeutet ja noch nicht "null Euro Einkommen".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Dazu müßte man aber ein negatives Einkommen haben.
Und das steht wo? In meinem § 10d Abs. 1 S. 9 und 10 EStG steht folgendes:
Zitat:
Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach Satz 1 überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Absatz 3 und 4, § 10c und § 10d verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzuziehen. § 10d Absatz 4 gilt entsprechend.
Wenn ich 20% des GdE nicht ausschöpfen kann, trage ich die Spende vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Okay - folglich muß das Einkommen unter 5.000 Euro liegen, damit 1.000 Euro mehr als 20 % des GdE sind: So korrekt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go461471-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten.
Laut der geschäftstelle von meinem verein ist ein spendenvortrag der aufwandsentschädigung nicht möglich :/ was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Gibt es dazu auch eine Begründung oder sollen wir die raten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4898 Beiträge, 1177x hilfreich)

Falls wir raten sollen, würde ich vermuten, dass gefragt wurde, ob der Verein einen Vortrag vornehmen könne.
Es geht aber darum, dass der Verein die Bescheinigung trotzdem ausstellt und das Finanzamt einen Vortrag macht, zumal der Verein auch gar nicht die Erfüllung der Voraussetzungen eines Vortrags prüfen kann.

Braucht man für ein Studium nicht grundsätzlich Abitur?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go461471-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die begründung der geschäftstelle war, dass aufwandsentschädigungen nur in dem jahr für das sie erstellt wurden steuerliche vorteile erbringen können und man diese nicht vortragen kann. Vielleicht hab ich es auch falsch verstanden.

Jedenfalls meint ihr diese schritte sollte ich gehen?
1. Aufwandsentschädigung/spendenbescheinigung vom verein beantragen
2. Steuererklärung(muss ich sowieso machen) mit spendenvortrag für die spendenbescheinugung erstellen

Soll oder kann mein 16 jähriger bruder auch eine steuererklärung abgeben? Über die jahre als ehrenamtlicher würde bestimmt eine schöne summe an steuererleichterungen zusammen kommen.
Gibt es eine begrenzte laufzeit für den spendenvortrag?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Die begründung der geschäftstelle war, dass aufwandsentschädigungen nur in dem jahr für das sie erstellt wurden steuerliche vorteile erbringen können und man diese nicht vortragen kann. Vielleicht hab ich es auch falsch verstanden.
Vermutlich letzteres. Spende ist Spende. Der Vortrag ist unbegrenzt, bis er verbraucht ist. Ohne Steuererklärung passiert nichts.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.328 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen