Spekulieren an der Börse

Mehr zum Thema: Bankrecht, Aktie, Haftung, Fonds, Beraterhaftung
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Seitdem mit Ablösung des Aktienoptionshandels und mit der Eröffnung der deutschen Terminbörse am 26.01.1990 Börsengeschäfte für Privatpersonen durchschaubarer geworden sind, hört man die Bezeichnungen "Aktien", "Fonds" und "Renditen" aus fast aller Munde.
Das wohl geschichtsträchtigste Börsenereignis war der Börsengang der Deutschen Telekom. Manch einer hat viel Kapital investiert. Es erinnerte nahezu an die Entdeckung Klondikes: Jeder wollte dabei sein.

Mittlerweile sind viele an Fonds beteiligt, oder spekulieren gar völlig eigenständig, wenn sie denn die vielen Fachtermini verstehen. Aber worauf kommt es bei Börsengeschäften an? Die Faktoren sind vielfältig. Zum Beispiel ist maßgebend, wie viel Geld man zum Investieren auf einmal zur Verfügung hat und wieviel man bereit wäre, eventuell zu verlieren. Es kommt auch darauf an, ob man Zeit und Lust hat, sich mit den Wirren der Börse auseinanderzusetzen. Der nächste, überaus wichtige Faktor ist, wen man zu Rate zieht. Sich das ganze Wissen um die Aktie selbst anzueignen, erscheint den meisten nämlich doch zu langwierig.
Meist wird die Erfolgsaussicht einer Aktie durch das Wörtchen "Tendenz" ausgedrückt. Die Versuche, die Entwicklung von Aktienwerten vorherzusagen, erinnern fast an den Wetterbericht. So ist niemand in der Lage, den weiteren Gedeih eines Aktienkurses genau einzustufen. Eines steht aber fest: Es gibt mehr und weniger sichere Möglichkeiten, sein Geld an der Börse zu vermehren. Und es gilt ein einziger fester Grundsatz: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Je höher das Risiko, desto höher die zu erwartenden Gewinne und umgekehrt.

Wir wollen Ihnen die komplexe rechtliche Materie der Börsenwelt in diesem Artikel etwas näherbringen, indem wir auf die gängigsten Möglichkeiten der Aktiengeschäfte und ihre Tücken, sowie deren rechtliche Einordnung eingehen.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Spekulieren an der Börse
Seite  2:  Fonds, Fonds, Fonds
Seite  3:  Die Aktie klassisch
Seite  4:  Die Beraterhaftung
Seite  5:  Wann haben Sie erfolgreiche Ansprüche gegen Berater? - Eine Checkliste
Seite  6:  Der Börsenschädling: Insiderhandel