Moin, XY hat 2014 in Eigenleistung ein Haus gebaut. Baubeginn: 5.2.2014, Bezugstermin: 6.12.2014. Nun möchte XY im September 2016 sein Haus verkaufen das er seit dem Bezug ausschließlich privat genutzt hat. Ist der Gewinn nun zu versteuern? Es gibt zu diesem Recht eine Sonderregelung. XY weiß nur nicht ob sie in diesem Fall eingreift, da er nicht zwei volle Jahre vor dem Veräuserungstermin dort gewohnt hat.
Spekulationssteuer Hausverkauf
10. September 2016
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Frage vom 10. September 2016 | 21:08
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 1x hilfreich)
Spekulationssteuer Hausverkauf
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#1
Antwort vom 11. September 2016 | 00:33
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 74x hilfreich)
Zitat:Ist der Gewinn nun zu versteuern?
Nein
Zitat:Es gibt zu diesem Recht eine Sonderregelung.
Richtig
Zitat:XY weiß nur nicht ob sie in diesem Fall eingreift, da er nicht zwei volle Jahre vor dem Veräuserungstermin dort gewohnt hat.
Die Sonderregelung hat zwei Varianten. Die teuer entfällt auch, wenn man die Immobilie seit Fertigstellung selbst genutzt hat.
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