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Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Von Rechtsanwältin Nina Heussen
24.1.2007 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 7694 Aufrufe
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IP-Adresse, Provider, Datenschutz, IP

Urteil des BGH vom 26.10.2006 - IIIZR 40/06

Speicherung von dynamischen IP-Adressen durch Access-Provider müssen nach dem Ende der jeweiligen Verbindung gelöscht werden.

Sobald ein User sich im Internet anmeldet, erhält er eine so genannte "IP-Adresse". Diese IP-Adresse ist vergleichbar mit der Telefonnummer eines Nutzers, wobei diese Nummer bei jedem Besuch neu vergeben wird. Es sei angemerkt, dass es auch fest vergebene IP-Adressen gibt. Diese sollen hier jedoch keine Rolle spielen.

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Nina Heussen
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Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht

Der "Provider" ist dabei derjenige Dienst, der dem Nutzer den Zugang zum Internet ermöglicht.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit dem beklagten Accessprovider einen Vertrag über die Gewährung eines Internetzugangs abgeschlossen. Die Zahlung erfolgte über einen monatlichen Pauschalpreis. Der Kläger begehrt die Unterlassung der Erhebung und Speicherung der während einer Internetnutzung übertragenen Daten sowie die Löschung der IP-Adresse für die jeweilige Nutzung.

Die Klage hat Erfolg. Die Vorinstanzen, AG Darmstadt und LG Darmstadt, haben entschieden, dass die Speicherung von dynamischen IP-Adressen nur so lange zulässig ist, wie sie für die Ermittlung der Abrechnungsdaten erforderlich seien. Danach müssen die dynamischen IP-Adressen gelöscht werden sowie die während dieser Sitzung übertragenen Daten.

Kommentar:

Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist nach dem Datenschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Private Dienste dürfen derartige Daten nur dann speichern, wenn die Speicherung für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig ist. Dient die Speicherung der Ermittlung der Abrechnungsdaten, so ist die Speicherung gestattet. Sie muss jedoch mit Erreichung des Zwecks rückgängig gemacht werden.

Ansonsten dürfen personenbezogene Daten ohne die Einwilligung oder einer gesetzlichen Bestimmung nicht erhoben werden.


Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Pflichten, die Sie bei der Speicherung von Daten beachten müssen. Wir prüfen Ihren Onlineshop auf abmahnfähige Mängel: info@anwaeltin-heussen.de, www.anwaeltin-heussen.de, TEL: (089) 45 75 89 50, 89 33 73 11.

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