Spanisches Parlament für Begrenzung universeller Gerichtsbarkeit
AFP VOM 19.5.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 897 Aufrufe Mehr zum Thema:Gerichtsbarkeit, Terror
Strafverfolgung künftig nur bei direktem Bezug zu Spanien
Das spanische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, das in Spanien seit 2005 geltende Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zu begrenzen. Die Abgeordneten verabschiedeten am Dienstag eine entsprechende von der konservativen Opposition eingebrachte und der Fraktion der regierenden Sozialisten überarbeitete Resolution. Sie hat keine Gesetzeskraft, könnte aber die Grundlage für eine Änderung des bisherigen Prinzips abgeben, wonach spanischen Gerichte auch in anderen Ländern begangene schwere Straftaten wie Menschenrechtsverstöße, Völkermord oder Terrorismus verfolgen können.
Der Resolution zufolge soll es künftig eine Strafverfolgung in Spanien nur geben, wenn sich die mutmaßlichen Täter dort befinden oder spanische Staatsangehörige unter den Opfern sind. Von der Verhandlung in Spanien ausgeschlossen werden sollen außerdem Fälle, mit denen bereits ein internationales Tribunal befasst ist oder zu denen es schon Ermittlungen in dem Land gibt, in dem die mutmaßlichen Verbrechen verübt wurden. Der Text kommt damit entsprechenden Forderungen der obersten spanischen Gerichtsbarkeit entgegen.
Vor der spanischen Justiz sind derzeit unter anderem Verfahren zu möglichen israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen, zum Vorwurf der Folter im US-Gefangenenlager Guantanamo sowie gegen Mitglieder der chinesischen Führung wegen der Niederschlagung von Unruhen in Tibet im März 2008 anhängig. Derartige Verfahren führten bereits zu Spannungen mit den Regierungen der betroffenen Länder.
19. Mai 2009 - 21.09 Uhr
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