Spanisches Familienrecht - Express-Scheidung in Spanien
Von Rechtsanwältin Martina Dyllong 16.12.2010 | Ratgeber - Recht in Spanien | 1024 Aufrufe Mehr zum Thema:Scheidung, Spanien
Eine Scheidung nach spanischem Recht ist ohne Trennungsjahr nach 3 Monaten Ehedauer möglich
Handelt es sich bei den Ehegatten um ein gemischt-nationales Ehepaar, d.h. deutsch-spanisch, ist das Recht des Staates anwendbar, in welchem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Lebt z.B. eine deutsche Frau mit ihrem spanischen Ehemann auf Mallorca, ist spanisches Familienrecht für die Voraussetzungen der Ehescheidung anwendbar. Ebenso verhält sich dies, wenn der deutsche Ehegatte nach Deutschland zurückkehrt und der Spanische weiterhin auf Mallorca lebt.
Martina Dyllong
Dortmund
spanisches Immobilienrecht, spanisches Erbrecht, Erbrecht, Internationales Erbrecht, Internationales Recht
Nach spanischem Recht kann eine Ehe, wie in Deutschland, nur durch ein gerichtliches Urteil geschieden werden. Allerdings müssen die Ehegatten kein Trennungsjahr einhalten. In Spanien ist die einzige Voraussetzung, dass die Partner drei Monate verheiratet waren. Sodann kann die Scheidung sowohl von beiden Ehegatten gemeinsam als auch einzeln beantragt werden.



