Spanisches Strafgericht stellt Verfahren gegen Israel ein
AFP VOM 30.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1102 Aufrufe Mehr zum Thema:Gerichtsbarkeit
Weiterer Rückschlag für universelle Gerichtsbarkeit
Das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit in Spanien hat einen weiteren Rückschlag erlitten: Die spanische Justiz stellte am Dienstag ein Verfahren gegen israelische Verantwortliche wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverstöße bei einem Luftangriff im Gazastreifen vor sieben Jahren ein. Die Entscheidung des obersten Strafgerichts des Landes sei mit großer Mehrheit getroffen worden, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Dagegen kann nun noch vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Einspruch erhoben werden.
Der spanische Richter Fernando Andreu hatte im Januar entschieden, einer Beschwerde des Palästinensischen Zentrums für Menschenrechte gegen den israelischen Ex-Verteidigungsminister Benjamin Ben-Elieser und sechs hochrangige Militärvertreter nachzugehen. Es geht um ein Bombardement im Juli 2002, bei dem der mutmaßliche Hamas-Anführer Salah Schehadeh getötet worden war. Der Beschwerde zufolge kamen bei dem Angriff in Gaza auch 14 Zivilisten ums Leben. Das Verfahren war in Israel auf scharfe Kritik gestoßen.
In Spanien gilt seit 2005 das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, nach dem auch in anderen Ländern begangene Menschenrechtsverstöße, Völkermord und Terrorismus vor spanischen Gerichten verhandelt werden können. Erst vor wenigen Tagen hatte das spanische Parlament allerdings mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zu begrenzen. Die Abstimmung im Senat steht noch aus.
Neben dem Verfahren zu den möglichen israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen sind vor der spanischen Justiz auch Verfahren zum Vorwurf der Folter im US-Gefangenenlager Guantanamo sowie gegen Mitglieder der chinesischen Führung wegen der Niederschlagung von Unruhen in Tibet im März 2008 anhängig.
30. Juni 2009 - 14.31 Uhr
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