Spanische Abgeordnete für Begrenzung universeller Gerichtsbarkeit
AFP VOM 25.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 772 Aufrufe Mehr zum Thema:Gerichtsbarkeit
Strafverfolgung künftig nur bei direktem Bezug zu Spanien
Das spanische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit dafür gestimmt, das in Spanien seit 2005 geltende Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zu begrenzen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf stimmten am Donnerstag die Abgeordneten der regierenden Sozialisten, der rechtsgerichteten Opposition sowie der gemäßigten katalanischen und baskischen Nationalisten. Die Abstimmung im Senat steht noch aus.
Bisher konnten spanische Gerichte auch in anderen Ländern begangene schwere Straftaten wie Menschenrechtsverstöße, Völkermord oder Terrorismus verfolgen. Künftig soll es eine Strafverfolgung in Spanien nur geben, wenn sich die mutmaßlichen Täter dort befinden oder spanische Staatsangehörige unter den Opfern sind. Von der Verhandlung in Spanien ausgeschlossen werden sollen außerdem Fälle, mit denen bereits ein internationales Tribunal befasst ist oder zu denen es schon Ermittlungen in dem Land gibt, in dem die mutmaßlichen Verbrechen verübt wurden.
Vor der spanischen Justiz sind derzeit unter anderem Verfahren zu möglichen israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen, zum Vorwurf der Folter im US-Gefangenenlager Guantanamo sowie gegen Mitglieder der chinesischen Führung wegen der Niederschlagung von Unruhen in Tibet im März 2008 anhängig. Derartige Verfahren führten bereits zu Spannungen mit den Regierungen der betroffenen Staaten.
25. Juni 2009 - 18.48 Uhr
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