Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Spaniens Verfassungsgericht urteilt über Kataloniens Autonomiestatut

AFP VOM 29.6.2010 | Nachrichten - International | 2056 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Katalonien

Text über Eigenständigkeit der Region in Teilen abgelehnt

Das spanische Verfassungsgericht hat das Autonomie-Statut der Region Katalonien nach vierjährigen Beratungen weitgehend gebilligt, aber in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Wie aus Justizkreisen verlautete, erklärte das höchste Gericht des Landes am Montag in Madrid von den insgesamt 233 Artikeln des Statuts 14 Artikel für verfassungswidrig, für 23 weitere Artikel mahnte das Gericht Änderungen an. Die Richter hoben unter anderem hervor, dass das Wort "Nation" in dem Statut "keinen rechtlichen Wert" habe. Gebilligt wurde ein Artikel, wonach das Erlernen der katalanischen Sprache in der nordostspanischen Region Pflicht ist. Der Hinweis in dem Text, dass Katalanisch die "bevorzugte Sprache" sei, sei jedoch verfassungswidrig.

Das Verfassungsgericht urteilte den Angaben zufolge zudem, dass der Artikel zu den "nationalen Symbolen" Kataloniens wie etwa Flagge, Hymne und örtliche Feiertage neu interpretiert werden müsse. Nähere Angaben dazu wurden zunächst nicht gemacht. Das Gericht unterrichtete die betroffenen Parteien über seine Entscheidung, die Urteilsbegründung sollte aber erst in einigen Tagen vorliegen.

Das Autonomie-Statut für Katalonien hatte die spanische Regierung des sozialistischen Ministerpräsidenten José Luiz Rodríguez Zapatero gleich nach ihrem Amtsantritt im Jahr 2004 angeregt. Schon vorher hatte die Region die meisten Regierungsaufgaben wie Bildung und Gesundheitsversorgung eigenständig erfüllt. Das Statut gab Katalonien jedoch mehr Befugnisse in der Steuerpolitik und bei Justizangelegenheiten sowie mehr Kontrolle über Flughäfen, Häfen und die Einwanderungspolitik. In Katalonien leben rund sieben Millionen der insgesamt 47 Millionen Spanier, die Region erwirtschaftet aber ein Viertel des spanischen Bruttoinlandsproduktes. Viele Katalanen wünschen sich daher mehr Unabhängigkeit von Madrid.

2006 wurde das Statut vom spanischen Parlament gebilligt, die katalanischen Bürger stimmten dem Text in einer Volksabstimmung zu. Die konservative Volkspartei (PP) legte im Juli 2006 jedoch gegen rund die Hälfte der Statutsartikel Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Begründet wurde dies mit der Gefahr, dass Katalonien sich von Spanien abzuspalten drohe. Wegen tiefer Uneinigkeit zwischen den liberalen und den konservativen Verfassungsrichtern fiel lange kein Urteil. Der am Montag weitgehend gebilligte Statutstext war bereits die siebte Version, die dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Obwohl das Gericht nur einen kleinen Teil der Statutsartikel beanstandete, gab der Chef der katalanischen Regionalregierung, José Montilla, seiner "Empörung" über das Urteil Ausdruck. Er rief alle Bürger der Region zu Massenkundgebungen auf, um die Eigenständigkeit Kataloniens zu verteidigen. Die nationalistische Partei CiU sprach in einer kurzen Erklärung von einer "sehr ernsten Lage". Die spanische Vize-Regierungschefin Maria Teresa Fernandez de la Vega begrüßte hingegen, dass der Oberste Gerichtshof "den Katalonien-Statut angenommen" habe.

29. Juni 2010 - 00.00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97935
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thomas Gerling
Paderborn
Arbeitsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Mietrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?