Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Spanien muss Roma-Frau Entschädigung zahlen

AFP VOM 8.12.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 868 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Entschädigung

Witwenrente wegen mangelnder katholischer Hochzeit verweigert

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Nicht-Anerkennung einer nach dem Brauch der Roma geschlossenen Ehe durch die spanischen Behörden als diskriminierend gerügt. Mit diesem Urteil gaben die Straßburger Richter am Dienstag einer 53 Jahre alten Roma-Frau Recht, die im Jahr 2000 vergeblich eine Witwenrente beantragt hatte. Ihr muss die Regierung in Madrid nun 70.000 Euro Entschädigung zahlen.

Die Klägerin hatte 1971 als junges Mädchen nach dem Ritus der spanischen Roma-Gemeinde geheiratet. Sie bekam mit ihrem Mann sechs Kinder, die alle ins Familienbuch eingetragen wurden. Die Eltern und Kinder erhielten auch alle Vergünstigungen, die für kinderreiche Familien vorgesehen sind. Der Familienvater arbeitete über 19 Jahre als Maurer und zahlte Beiträge an die Sozialversicherung. Nach dem Tod ihres Mannes Ende 2000 beantragte die Frau eine Witwenrente. Diese wurde ihr mit dem Argument verweigert, sie habe nicht nach spanischem Gesetz geheiratet.

Der Gerichtshof für Menschenrechte wies dieses Argument zurück. Im Jahre 1971 habe Spanien ausschließlich Eheschließungen nach dem kanonischen Recht der katholischen Kirche anerkannt, stellten die Richter fest. Seit 1981 gebe es auch die Möglichkeit, nur standesamtlich zu heiraten. Die Klägerin sei aber überzeugt von der Gültigkeit ihrer Roma-Heirat gewesen, zumal sie im Besitz offizieller Unterlagen - etwa des Familienpasses - gewesen sei. Unter diesen Umständen sei die Verweigerung der Witwenrente unverhältnismäßig und diskriminierend gewesen.

8. Dezember 2009 - 13.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97935
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Peter-Thomas Götz
Ennepetal
Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?