Spanien: Rückerstattung zu viel gezahlter Erbschaftssteuer

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Möglichkeiten für betroffene Erben

Im September 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH-Urteil, C-127/12) erklärt, dass ein Teil der spanischen Erbschaftssteuergesetze gegen EU-Recht verstößt, weil Ausländer, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, eine höhere Erbschaftsteuer als Einheimische zahlen mussten. Die Erbschaftsteuer wird regional reguliert, da diese steuerliche Zuständigkeit an die Comunidades Autonomas oder regionale Regionen übertragen worden ist.

Verschiedene regionale Gesetze sehen Ermäßigungen der zu zahlenden Steuern für die Einwohner der betroffenen Region vor. So ist Erben im Baskenland für Kinder die direkt von ihren Eltern erben steuerfrei. In anderen autonomen Regionen wie Madrid oder auf den Balearen, könne Erben unter bestimmten Umständen einen persönlichen Freibetrag in Anspruch nehmen.

Julia Suderow
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Diese Systeme sahen aber keine Ermäßigungsmöglichkeiten für die Erben ohne dauerhaften Wohnsitz in Spanien vor, da diese Erben nach dem nationalen Erbschaftssteuergesetz versteuert werden, und die nationale Regelung sieht keine Begünstigung vor. Der EUGH hält dieses System für rechtswidrig und diskriminierend. Nach dem Urteil vom EUGH können jetzt Ausländer oder im Ausland lebende Spanier, die zu viel gezahlte Erbschaftssteuer zurückverlangen. Das spanische Finanzamt muss nun diese Beträge und Verzugszinsen an die betroffenen Steuerzahler zurückzahlen. Die Rückzahlung kann in folgenden Fällen verlangt werden:

  • Die Erbschaft oder Schenkung fand in den letzten vier Jahre statt
  • Der Steuerbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

Die Rückerstattungsanträge müssen beim zentralen Finanzamt in Madrid eingereicht werden. Wenn der Rückerstattungsanspruch verjährt sein sollte, dann könnte der Betroffene einen Haftungsanspruch gegen den spanischen Staat und auf der Basis des EUGH-Urteils geltend machen.

Schließlich können die Personen, die in der Zukunft spanische Erbschaftsteuer zahlen müssten, einen Zahlungsaufschub beantragen bis das Urteil des EuGH in nationales Recht umgesetzt wird.

Dr. Julia Suderow, LLM Hannover

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