Spam: Falsche Abmahnung soll zur Zahlung verleiten
AFP VOM 19.10.2010 | Nachrichten - Allgemein | 3659 Aufrufe Mehr zum Thema:Abmahnung, Spam
Identitätsdiebstahl macht auch vor Rechtsanwälten nicht halt
Zurzeit rollt die nächste vermeintliche "Abmahnwelle" auf ahnungslose Internetnutzer zu. Bei der Mail mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart" handelt es sich allerdings um Spam. Dem Empfänger der Mail wird der illegale Download von musikalischen Werken vorgeworfen. Die Mail soll Internetnutzer zur vorschnellen Zahlung eines geringen Geldbetrages bewegen.
Als Absender wird die Kanzlei des Rechtsanwalts Florian Giese genannt, der im Auftrag der Videorama GmbH den User abmahnen soll. Rechtsanwalt Giese ist weder Urheber der entsprechenden Mails, noch vertritt er die Interessen der genannten Firma. Dies stellte der Anwalt auf seiner Homepage bereits klar.
Auf seiner Internetpräsenz distanziert sich Rechtsanwalt Giese ausdrücklich von den besagten Mails: "Bei diesem Vorgang handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen."
Sollten Sie daher eine E-Mail mit dem genannten Betreff erhalten haben, so können Sie diese getrost löschen.
Der betroffene Rechtsanwalt hat nach eigenen Angaben bereits Strafanzeige gegen die Spammer erstattet.
Quelle: rechtsanwalt-giese.de


