Guten Tag,
Seit 2015 bin ich selbständig. Alle Rechnungen wurden in dieser Zeit monatlich meinem Steuerberater übergaben.
Erst Anfang Dezember 2016 teilte er mir mit, dass ich für beide Jahre 12000 EUR nachzuzahlen habe.
Nun ist diese Information doch ein Teil der Steuerberatung und sollte rechtzeitig erfolgen, oder?
Um es vorwegzunehmen: Nein, ich habe nicht nachgefragt und mich einfach auf den Steuerberater verlassen.
Die Hälfte habe ich für Nachzahlungen zur Seite gelegt.
Fragen: 1.) hat sich der Steuerberater korrekt verhalten?
2.) habe ich mich falsch verhalten?
3.) kann man für Gewerbe- u. Umsatzsteue,r mit dem Finanzamt Ratenzahlung vereinbaren?
Vielen Dank im Voraus
Später Hinweis auf Steuernachzahlung
30. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2016 | 02:12
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Später Hinweis auf Steuernachzahlung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2016 | 06:23
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Als Selbstständiger sollte man einen gewissen Überblick übers seine finanziellen Verhältnisse haben. Wenn der Laden gut läuft, fallen Steuernachzahlungen ja nicht überraschend vom Himmel.
War das, was Sie erwarten, explizit vereinbart?Zitat:1.) hat sich der Steuerberater korrekt verhalten?
M.E. ja.Zitat:2.) habe ich mich falsch verhalten?
Umsatzsteuer i.d.R. nein, da Sie diese ja vom Kunden bekommen haben und nur an das FA weiterleiten hätten müssen. GewSt zahlt man an die Kommune, nicht das FA. Hohe Einkünfte sind aber i.d.R. keine Stundungsgrund. Auch eine Kreditaufnahme ist zumutbar.Zitat:3.) kann man für Gewerbe- u. Umsatzsteue,r mit dem Finanzamt Ratenzahlung vereinbaren?
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten