Hallo zusammen,
ich habe eine Stellenanzeige für einen Kindergarten gefunden, in der neben Erziehern auch ausdrücklich Sozialpädagogen gesucht werden. Ich verfüge über einen Bachelorabschluss als Sozialpädagoge und möchte nun wissen, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass ich auch als Sozialpädagoge eingruppiert werde und nicht "nur" als Erzieher.
Man sucht ja schließlich auch einen Sozialpädagogen.
Wer kann mir vielleicht weiterhelfen?
Viele Grüße
Sozialpädagoge gesucht - Eingruppierung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sucht man explizit Erzieher und listet bei möglichen Qualifikationen auch den Sozialpädagogen auf, oder sucht man jemanden explizit für die Position des Sozialpädagogen? Das macht einen gewissen Unterschied. Unterliegt dieser Kindergarten irgendeiner Tarifbindung, sprich wer ist der Träger (kirchlich, Kommune, privat)?
-- Editiert von Osmos am 12.10.2017 13:25
ZitatSucht man explizit Erzieher und listet bei möglichen Qualifikationen auch den Sozialpädagogen auf, oder sucht man jemanden explizit für die Position des Sozialpädagogen? Das macht einen gewissen Unterschied. Unterliegt dieser Kindergarten irgendeiner Tarifbindung, sprich wer ist der Träger (kirchlich, Kommune, privat)? :
-- Editiert von Osmos am 12.10.2017 13:25
Es werden für verschiedene Kindertagesstätten Mitarbeiter gesucht. Aufgelistet sind Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger.
Es findet der AVR Caritas Anlage 33 Anwendung.
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Wenn man als Sozialpädagoge eingestellt wird muss der Arbeitgeber einen auch tariflich so einstufen.
Das sehe ich in der gegebenen Konstellation ebenso.
ZitatEs werden für verschiedene Kindertagesstätten Mitarbeiter gesucht. Aufgelistet sind Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger. :
Gesucht werden also offenbar nicht "Sozialpädagogen", sondern nur "Mitarbeiter"?
Mit der Qualifikation "Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger".
Wenn man dann nur als "Mitarbeiter" eingestellt wird, dann dürfte eine Einstufung als "Sozialpädagoge" problematisch werden.
Man sollte sich den Punkt des Arbeitsvertrages also genau anschauen.
Zitat:Wenn man als Sozialpädagoge eingestellt wird muss der Arbeitgeber einen auch tariflich so einstufen.
Wenn man aber als Erzieher eingestellt wird und auch nur Tätigkeiten ausführt, die ein Erzieher ausführt, dann muss man auch nur wie ein Erzieher bezahlt werden.
Ich lese hier nichts davon, dass jemand als Erzieher eingestellt werden soll, der nicht diese Qualifikation hat.
Wenn Sozialpädagogen als MA gesucht werden müssen sie auch als solche entlohnt werden.
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