Sozialpädagoge gesucht - Eingruppierung?

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
herbstwind123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialpädagoge gesucht - Eingruppierung?

Hallo zusammen,
ich habe eine Stellenanzeige für einen Kindergarten gefunden, in der neben Erziehern auch ausdrücklich Sozialpädagogen gesucht werden. Ich verfüge über einen Bachelorabschluss als Sozialpädagoge und möchte nun wissen, ob es eine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass ich auch als Sozialpädagoge eingruppiert werde und nicht "nur" als Erzieher.
Man sucht ja schließlich auch einen Sozialpädagogen.

Wer kann mir vielleicht weiterhelfen?
Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Sucht man explizit Erzieher und listet bei möglichen Qualifikationen auch den Sozialpädagogen auf, oder sucht man jemanden explizit für die Position des Sozialpädagogen? Das macht einen gewissen Unterschied. Unterliegt dieser Kindergarten irgendeiner Tarifbindung, sprich wer ist der Träger (kirchlich, Kommune, privat)?


-- Editiert von Osmos am 12.10.2017 13:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
herbstwind123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Sucht man explizit Erzieher und listet bei möglichen Qualifikationen auch den Sozialpädagogen auf, oder sucht man jemanden explizit für die Position des Sozialpädagogen? Das macht einen gewissen Unterschied. Unterliegt dieser Kindergarten irgendeiner Tarifbindung, sprich wer ist der Träger (kirchlich, Kommune, privat)?


-- Editiert von Osmos am 12.10.2017 13:25


Es werden für verschiedene Kindertagesstätten Mitarbeiter gesucht. Aufgelistet sind Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger.
Es findet der AVR Caritas Anlage 33 Anwendung.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn man als Sozialpädagoge eingestellt wird muss der Arbeitgeber einen auch tariflich so einstufen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Das sehe ich in der gegebenen Konstellation ebenso.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von herbstwind123):
Es werden für verschiedene Kindertagesstätten Mitarbeiter gesucht. Aufgelistet sind Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger.

Gesucht werden also offenbar nicht "Sozialpädagogen", sondern nur "Mitarbeiter"?
Mit der Qualifikation "Erzieher, Sozialpädagogen, Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger".

Wenn man dann nur als "Mitarbeiter" eingestellt wird, dann dürfte eine Einstufung als "Sozialpädagoge" problematisch werden.


Man sollte sich den Punkt des Arbeitsvertrages also genau anschauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Wenn man als Sozialpädagoge eingestellt wird muss der Arbeitgeber einen auch tariflich so einstufen.

Wenn man aber als Erzieher eingestellt wird und auch nur Tätigkeiten ausführt, die ein Erzieher ausführt, dann muss man auch nur wie ein Erzieher bezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich lese hier nichts davon, dass jemand als Erzieher eingestellt werden soll, der nicht diese Qualifikation hat.

Wenn Sozialpädagogen als MA gesucht werden müssen sie auch als solche entlohnt werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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