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Sozialleistungen Harz IV
Darf man als Harz IV Empfänger monatlich von seiner Mutter 52,-- auf sein Konto überwiesen bekommen, ohne dass es angerechnet wird? Die betreffende Person ist 52 Jahre und ihre Mutter 93. (Sprich es ist auch meine Mutter). Kann meiner Mum daraus ein Strick gedreht werden? Vor allem wird das Geld bereits seit ca. 20 Jahren an sie überwiesen, weil sie nicht arbeiten will. Uns ist es nun aufgefallen, da wir die Bankgeschäfte meiner Mum wegen Demenz übernommen haben. Vor allem wundert es uns auch, damit das Geld meiner Mutter anscheinend nie abgefragt wurde, da sie ja zu Unterhaltsleistungen "verpflichtet" wäre, da Verwandschaft 1ten Grades, soviel ich das weiß. Und meine Mum hat Geld. Nun haben wir Angst, dass man ihr da irgendwie ans Zeug kann, das würde sie nicht überstehen, geschweige denn verstehen. Was müssen wir evtl. beachten, da wir ja jetzt die Konten führen?
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von sr-chico-mum am 13.06.2011 18:31
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>Sozialleistungen Harz IV
Nun mal ganz ruhig. Die Mutter müsste für ihr volljähriges Kind nur dann aufkommen, wenn dieses nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Dagegen spricht aber, dass das Kind ALG II bekommt. Denn das bekommen in fortgeschrittenem Alter nur diejenigen, die letztlich keinen Job haben, aber arbeitsfähig sind. Warum die Mutter das Geld überweist, ist völlig einerlei. Angeben muss die Mutter nirgendwo was. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Kindes, das Geld anzugeben.
wirdwerden
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von wirdwerden am 13.06.2011 18:40
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>Sozialleistungen Harz IV
Danke wirdwerden. Nö, meine Schwester könnte schon arbeiten, aber es ist ihr nur keine Arbeit gut genug. Und Mammi gibts ja auch noch. Warum allerdings 52,-- Euro überwiesen werden, habe ich keine Ahnung. Vielleicht hatte sie mal einen Dauerauftrag eingerichtet den sie schlicht und einfach vergessen hat :-) Solange man meiner Mum, od. besser uns nichts anhaben kann, ist mir der Rest eigentlich egal. Wie meine Schwester da mal klar kommt, ist ihre Sache.
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von sr-chico-mum am 13.06.2011 18:47
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>Sozialleistungen Harz IV
Genauso isses. Könnte ja sein, dass dieser Dauerauftrag schon ewig läuft, dass das mal 100 DM waren oder so. Also, nicht verrückt machen.
wirdwerden
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von wirdwerden am 13.06.2011 19:04
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>Sozialleistungen Harz IV
Hallo,
Vorab:
Ich weiß das die folgende Fragestellung nicht zu diesem Thema hier passt. Aber ich dachte, warum einen extra Thread für eine solch einfache/unkomplizierte Fragestellung eröffnen.
Mein Kumpel beendet im Juli seine Ausbildung mit der praktischen/mündlichen Prüfung. Er hat sich schon bei mehreren Firmen beworben und einige Termine zum Vorstellungsgespräch erhalten. Auch wenn er momentan noch in Ausbildung ist und nicht arbeitslos, hat er Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch die Agentur für Arbeit ? Er beugt ja durch Erscheinen dort Arbeitslosigkeit vor...
Danke für Antworten
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von ihef am 15.06.2011 18:24
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>Sozialleistungen Harz IV
@ihef:
Mit dem "Anspruch" ist das so eine Sache, weil die Fahrtkostenerstattungen zu Vorstellungsgesprächen immer Kann-Leistungen sind, auf die ohnehin keine Rechtsanspruch besteht.
Diese Leistungen
können aber auch an Arbeitnehmer geleistet werden, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wenn also bereits klar ist, dass Dein Kumpel vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird, könnte sich ein Antrag durchaus lohnen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website:
http://www.axelkrueger.info"
von AxelK am 15.06.2011 18:48
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