Soziale Netzwerke - Twitter und Facebook während der Arbeitszeit

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Chef will Nutzung von Twitter einschränken

Fragen und Antworten zur Nutzung von Sozialen Netzwerken am Arbeitsplatz.

Frage: Ich schreibe sehr viel bei Twitter, auch immer zwischendurch bei der Arbeit. Mein Chef ist stinksauer, obwohl die private Nutzung von Sozialen Netzwerken bei uns erlaubt ist.

123recht.de: Auch wenn privates Surfen und Twittern in Ihrer Firma erlaubt ist, sollten Sie sich zurückhalten. Regelmäßige und andauernde private Unterhaltungen muss Ihr Chef nicht akzeptieren.

Frage: Was kann er tun? Kann er mir kündigen?

123recht.de: Eine Kündigung wäre nur möglich, wenn Sie sich auf Twitter negativ über Ihren Chef geäußert oder Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert hätten. Da es in Ihrem Betrieb Unklarheiten über die Internetnutzung gibt, sollte Ihr Arbeitgeber genaue Regeln und Grenzen festlegen.

Erst Facebook, dann Kündigung?

Frage: Mein Chef hat mich während der Arbeitszeit beim privaten Chat auf Facebook erwischt. Er war nicht sehr begeistert. Kann mein Chef mir deswegen kündigen?

123recht.de: Nur, wenn die private Nutzung des Internet in Ihrem Betrieb klar untersagt ist. Wenn es kein solches Verbot gibt, müsste Ihr Arbeitgeber Sie zunächst wirksam abmahnen. Erst bei erneutem Verstoß kann Ihnen dann gekündigt werden.

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