Hallo,
A besitzt zwei Wohnungen in einem Gebiet mit sozialer Erhaltensverordnung in dem A auch selbst derzeit zur Miete wohne.
A möchte nun beide Wohnungen renovieren und zu einer Wohnung zusammenführen, um si h die Miete zu sparen.
Kann die Behörde die Zusammenlegung der Wohnungen verweigern, sodaß A in der kleinen Mietwohnung bleiben muss bzw. aus seinem Viertel wegziehen muss, wenn er größeren Wohnraum nutzen möchte?
-- Editier von VCesinger am 24.07.2017 22:59
Soziale Erhaltensverordnung / Eigennutzung & Zusammenlegung
24. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juli 2017 | 22:58
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Soziale Erhaltensverordnung / Eigennutzung & Zusammenlegung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. August 2017 | 21:30
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht da nicht ...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. August 2017 | 07:58
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatA möchte nun beide Wohnungen renovieren und zu einer Wohnung zusammenführen, um si h die Miete zu sparen. :
A kann problemlos eine Wohnung für sich renovieren und die andere Wohnung vermieten.
ZitatKann die Behörde die Zusammenlegung der Wohnungen verweigern, sodaß A in der kleinen Mietwohnung bleiben muss bzw. aus seinem Viertel wegziehen muss, wenn er größeren Wohnraum nutzen möchte? :
Dafür gibt es keine pauschale Antwort.
Wie sind die Eigentumverhältnisse, ist es ein Zweifamilienhaus und man ist Eigentümer dürfte man mit guten Argumenten auch eine Freigabe zur Umwidmung erhalten.
Ist es ein MFH mit mehreren Eigentümern wird man scheitern.
Und jetzt?
Schon
267.019
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
45 Antworten
-
4 Antworten