Soziale Erhaltensverordnung / Eigennutzung & Zusammenlegung

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
VCesinger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Soziale Erhaltensverordnung / Eigennutzung & Zusammenlegung

Hallo,
A besitzt zwei Wohnungen in einem Gebiet mit sozialer Erhaltensverordnung in dem A auch selbst derzeit zur Miete wohne.
A möchte nun beide Wohnungen renovieren und zu einer Wohnung zusammenführen, um si h die Miete zu sparen.
Kann die Behörde die Zusammenlegung der Wohnungen verweigern, sodaß A in der kleinen Mietwohnung bleiben muss bzw. aus seinem Viertel wegziehen muss, wenn er größeren Wohnraum nutzen möchte?

-- Editier von VCesinger am 24.07.2017 22:59

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
VCesinger
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht da nicht ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von VCesinger):
A möchte nun beide Wohnungen renovieren und zu einer Wohnung zusammenführen, um si h die Miete zu sparen.

A kann problemlos eine Wohnung für sich renovieren und die andere Wohnung vermieten.
Zitat (von VCesinger):
Kann die Behörde die Zusammenlegung der Wohnungen verweigern, sodaß A in der kleinen Mietwohnung bleiben muss bzw. aus seinem Viertel wegziehen muss, wenn er größeren Wohnraum nutzen möchte?

Dafür gibt es keine pauschale Antwort.
Wie sind die Eigentumverhältnisse, ist es ein Zweifamilienhaus und man ist Eigentümer dürfte man mit guten Argumenten auch eine Freigabe zur Umwidmung erhalten.
Ist es ein MFH mit mehreren Eigentümern wird man scheitern.

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