Sowohl Mahnbescheid als auch Vollstreckungsbescheid ohne Angabe der Bankverbindung - rechtens?

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
juri2439
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sowohl Mahnbescheid als auch Vollstreckungsbescheid ohne Angabe der Bankverbindung - rechtens?

Guten Tag,

einer meiner Betreuten hat letztens Gelbe Briefe vom Amtsgericht erhalten und ich habe da eine Frage zu:

ist es rechtens wenn sowohl der Mahnbescheid als auch der Vollstreckungsbescheid welcher dem Schuldner zugestellt wird lediglich den Gläubiger nennt + seinen Verfahrensbevollmächtigten + Ein Geschäftszeichen, jedoch keine Angaben zur Bankverbindung gemacht werden, wohin der Schuldner überweisen soll???



Da weis der Schuldner ja garnicht wohin er überweisen soll.....


Oder Kommt nach dem Vollstreckungsbescheid nochmal später ein zusätzliches Schreiben des Gerichts wo diese Angaben ersichtlich sind?

-- Editier von juri2439 am 13.10.2015 15:56

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nein, ein zweites Schreiben gibt es da nicht.
Offenbar ist die fehlende Kontonummer rein formal zulässig. Das mit den Mahnverfahren ist automatisiert und wäre ggf. abgelehnt worden, wenn die Kontonummer zwingend wäre.

Aber man könnte vielleicht den Gläubiger (per Einschreiben) in Zugzwang bringen, wenn man die Zahlung ausdrücklich anbietet und die Kontonummer erfragt. In diesem Fall liegt Annahmeverzug vor, wenn er nicht reagiert, und alle Folgekosten (Vollstreckungskosten) würden laut BGB dem Gläubiger zur Last fallen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
ist es rechtens wenn sowohl der Mahnbescheid als auch der Vollstreckungsbescheid welcher dem Schuldner zugestellt wird lediglich den Gläubiger nennt + seinen Verfahrensbevollmächtigten + Ein Geschäftszeichen, jedoch keine Angaben zur Bankverbindung gemacht werden, wohin der Schuldner überweisen soll???


Ja (freiwillige Angabe)

Zitat:
Da weis der Schuldner ja garnicht wohin er überweisen soll.....


Dann muss er aktiv werden = sich erkundigen (er hat schließlich eine Bringschuld)


Zitat:
Oder Kommt nach dem Vollstreckungsbescheid nochmal später ein zusätzliches Schreiben des Gerichts wo diese Angaben ersichtlich sind?



Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Meistens sollte es ja auch so sein das die Bankverbindung bereits bekannt sein dürfte.

Vor einem Mahnbescheid passiert ja in der Regel auch so einiges (Vertragsabschluss, aussergerichtliche Mahnungen etc...)

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