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Sorgerecht bei Unfall oder Sterbefall eines Elternteils

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Sorgerecht bei Unfall oder Sterbefall eines Elternteils

Hallo,
bevor ich meine Fragen stelle, beschreibe ich mal eben meine Situation: ich habe einen 10 Monate alten Sohn, welcher bei seiner Mutter lebt. Diese hat das alleinige Sorgerecht. Jede Woche darf ich ihn einen Tag zu mir nach Hause holen und den Tag mit ihm verbringen. Meine neue Lebensgefährtin kennt er ebenfalls, da wir zusammen leben.
Nun hat mir die Kindsmutter neulich einen beunruhigenden Floh ins Ohr gesetzt.
Sie erzählte beiläufig, dass sie den Kleinen dieses Jahr taufen lassen wolle, mit der Begründung, dass er ja dann eine Patentante bekäme, wo er im Falle des Falles hinkommen würde.
Meine Fragen sind jetzt:
Kann sie das so einfach entscheiden? Geht das Jugendamt nur nach ihren Wünschen, sofern diese vorliegen? Es muß sich ja nichtmal um einen Todesfall handeln, was wäre, wenn sie für längere Zeit ins Kh müßte? Wendet sich das Jugendamt wirklich sofort an einen Paten oder tritt es erst an nächste Verwandte heran?
Wo bleibt das Kind, bis alles durch das Jugendamt geklärt ist? Habe ich die Möglichkeit, schriftlich Wünsche bzw. Einspruch beim Jugendamt zu hinterlegen?
Für eure Antworten schon im Voraus vielen Dank
Chris




von Chris78 am 26.01.2004 21:37
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Sorgerecht bei Unfall oder Sterbefall eines Elternteils
Hallo,
m.E. gilt die Patenschaft nur vor der Kirche, nicht aber vor dem Gesetz. Allerdings hat deine Exfreundin das Recht, zu entscheiden, wo das Kind betreut wird. Im Todesfalle aber, wird die Fürsorge erstmal dem Jugendamt übertragen und du kannst versuchen, dein Recht vor Gericht durchzusetzen. Hier wird der Richter zum " Kindeswohl " entscheiden. Sofern du dann wichtigste Bezugsperson für das Kind bist und nichts anderes dagegenspricht, hast du auch gute Chancen.


von teufelin am 27.01.2004 11:42
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
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>Sorgerecht bei Unfall oder Sterbefall eines Elternteils
Hallo,

ich schliesse mich oben an, patenschaften haben einen symbolischen charakter. Bei Problemen übernimmt erst einmal das jugendamt die Vormundtschaft. Die entscheiden dann(mehr oder weniger) zu, Kindeswohl.(Oder was sie annehmen,was das Kindeswohl ist) Meien Eltern sind Spanier, da werden halt zwei Fliegen mit einer Klatsch geschlagen, also Paten werden da die Großeltern oder Onkel, Tante, damit im Falle des Falles die Kinder zu Verwandten kommen.

gruss
rq


von RQ am 27.01.2004 13:22
Status: Senior (186 Beiträge)
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