Sorgerecht // Nachname // Vaterschaft

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go270735-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht // Nachname // Vaterschaft

Hallo liebe gemeinde,

ichz brauche dringend einen rat ich weiß nicht mehr weiter :(

meine freundin verheiratet ein kind scheidung mitte januar.
sie ist schwanger von mir wir erwarten das kin am 4. april und nun gehts los.

Sorgerechtsfrage werde ich das ahlbe sorgerecht bekommen oder nicht. ( Automatisch oder muss ich beantragen)


Nachnamen

sie heißt gebürtig Po.. ihr ex heißt schm.. sie hat nen doppelnamen angenommen nämlich schm../po.. ihr sohn heißt Schm.. so nun meine frage kann sie den doppelnamen behalten und unser erwartetes kind ihren geburtsnamen tragen, also po.. ???

ichj hoffe ihr könnt mir meine ängste nehmen

vielen dank im vorraus.

julian

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist alles nicht ganz so einfach.

Zunächst mal ist das Kind während der Ehe gezeugt worden. Und damit gilt die etwas weltfremde Annahme des Gesetzgebers, dass es ehelich ist.

Das Namensrecht sieht vor, dass das Kind den gemeinsamen Nachnamen der Eltern erhält. Haben sie - wie in diesem Fall - unterschiedliche Nachnamen, so wird der Nachname verwendet, der bei der Eheschließung als Familienname für Nachkommen festgelegt wurde. Fehlt solch eine Vereinbarung wird der Nachname des Ehemanns gewählt.

Da der Ehemann zunächst mal als Vater gilt, muss die Vaterschaft also angefochten werden. Dazu solltet ihr euch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, damit man sofort nach der Geburt die Abstammung regeln kann. Dazu müssen entsprechende Erklärungen beurkundet werden. Dies kann beim Jugendamt kostenlos erfolgen.

Nachdem die Vaterschaft festgestellt ist, können Kindesvater und Kindesmutter auch den Nachnamen des Kindes einvernehmlich regeln.

Nach Feststellung der Vaterschaft haben Kindesvater und Kindesmutter gemeinsames Sorgerecht. Wenn die Kindesmutter nicht das alleinige Sorgerecht beantragt, dann bleibt es auch dabei.

Da habt ihr einiges zu erledigen. Ich würde empfehlen, möglichst umgehend einen Termin beim Jugendamt zu vereinbaren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nur eines muss ich doch noch anmerken: bist du dir denn sicher, dass das Kind auch wirklich von dir ist? Wenn es auch nur die geringste Möglichkeit gibt, dass dies nicht der Fall sein könnte, dann solltest du auf jeden Fall erst mal einen genetischen Abstammungstest einholen, ehe du die Vaterschaft anerkennst. Denn anerkennen kannst du mit einer einfachen Erklärung. Aber rückgängig machen lässt sich das Ganze nur per Gericht!

-- Editiert am 05.01.2011 19:15

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#2
 Von 
go270735-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle antwort, ja das kind ist zu 100% von mir das weiß ich sicher.

Das mit dem sorgerecht ist unfair irgendwo also könnte sie sagen nein ich beantrage das alleinige und ich bin dann der auf deutsch gesgat blöde der zahlen muss oder wie?



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also nicht das ich nicht zahlen will, aber sie kann dann alles alleine entscheiden und ich hätte keinerlei rechte

-- Editiert am 05.01.2011 19:21

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Neee ... so einfach geht das nicht. Da muss es heute schon triftige Gründe geben, dass die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht erfolgreich beantragen kann.

Aber prinzipiell bist du schon als unehelicher Vater (ein saublöder Begriff) in einer recht schwachen Position. Zum Unterhalt bist du in jedem Fall verpflichtet. Und auf Umgang haben du und das Kind auch ein Anrecht ... nur kann dich die Kindesmutter im Streitfall ganz schön zappeln lassen.

Aber, ich will doch mal hoffen, dass ihr euch vertragt und nachher gute Eltern sein werdet ...



-- Editiert am 05.01.2011 19:25

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#4
 Von 
go270735-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt vertragen wir uns noch prächtig aber ich habe angst das sie mir mit dem alleinigem sorgerecht vor dem kopf stoßen kann und das ist das problem was ich habe


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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ... jetzt siehst du erst mal zu, dass die Geburt über die Bühne geht und dann regelt ihr die Sache mit der Vaterschaft und der Namensgebung.

Und das Thema mit dem Sorgerecht würde ich an deiner Stelle gar nicht ansprechen. Denn standardmäßig habt ihr gemeinsames Sorgerecht. Nur wenn die Kindesmutter doch das alleinige Sorgerecht beanspruchen sollte, dann musst dich damit befassen ... aber so weit ist es doch noch lange nicht ...

Werdet ihr denn zusammenziehen? Weißt du, dass du dem Kind und der Kindesmutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist? Wird dein Einkommen ausreichen, um die neuen Belastungen tragen zu können ...


-- Editiert am 05.01.2011 19:38

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sorgerechtsfrage werde ich das ahlbe sorgerecht bekommen oder nicht. ( Automatisch oder muss ich beantragen)


Nach Scheidung und geklärter Vaterschaft wird deine Freundin das alleinige Sorgerecht ausüben. Automatisch erhalten würdest du das gemeinsame Sorgerecht, wenn du deine Freundin heiratest.

quote:
also könnte sie sagen nein ich beantrage das alleinige und ich bin dann der auf deutsch gesgat blöde


Sie muss es nicht beantragen, sie hat es!

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Da die Scheidung schon anhängig ist, können die drei Betroffenen, also der gesetzliche Vater, der biologische Vater und die Mutter schon jetzt zum Jugendamt gehen, und eine einvernehmliche Erklärung hinsichtlich der Vaterschaft abgeben. Dann diest die Vaterschaftsanfechtung nach der Geburt nicht mehr erforderlich. Die Mutter kann zusätzlich eine Erklärung abgeben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wünscht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@wirdwerden,

quote:
Die Mutter kann zusätzlich eine Erklärung abgeben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wünscht.


Wünscht sie das nicht, übt sie das alleinige SR aus.
Nicht, dass der TE glaubt, das gemeinsame SR würde er automatisch bekommen...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 06.01.2011 17:39

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