Sorgerecht & Elterliche Sorge, Uneheliches Kind, Vater möchte gemeinsames Sorgerecht beantragen Hilf

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Skyliner90210
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Sorgerecht & Elterliche Sorge, Uneheliches Kind, Vater möchte gemeinsames Sorgerecht beantragen Hilf

Hallo Liebe Gemeinde,

Ich bin der Vater eines bisher 2 1/2 Jahre alten Sohnes.

Im Frühen Kindesalter haben sich unsere gemeinschaftlichen Wege mit meiner Ex Freundin getrennt, es ging leider nicht mehr gut.

Das Kind war dennoch ein Wunsch von uns beiden.

Die Mutter wollte zur anstehenden Geburt und auch danach das gemeinsame SG nicht an mich mit abtreten, Vaterschaftsanerkennung liegt vor.

Leider ist mein Kleiner noch 2012 geboren und nicht 2013 sonst währe das meines wissens automatisch mir mit übertragen worden da sich die Gesetzeslage ja seither stark für Väter änderte.

Nun möchte ich den Mut aufbringen (auch mit Rechtlichem beistand) das SG mit einzuklagen, jedes Gespräch darüber weißt die Mutter ab und meint ich bekomme es nicht, solls doch vor Gericht gehen.

So Ich bin zwar vorbestraft (Jugendsünden wegen Betruges) aber ich denke das wird kein Hinderniss sein.

Ich hole meinen Sohn trotz Vollzeit Arbeit Nebenjob und Umschulung im Monat 3 mal am WE, ab und an auch unter der Woche wie es die Arbeit zulässt.

Ich Zahle meinen Unterhalt seit dem Monat als wir uns trennten jeden Monat laut Düsseldorfer Tabelle ohne je einen Monat versäumt zu haben.

Er hat bei mir ein Eigenes Zimmer, Sachen zum anziehen und sein Spielzeug und was man sonst noch so hat.
Ich lebe wieder in einer Beziehung und in einem Eigenem Eigentumshaus, Sie arbeitet auch und Sie kommt wunderbar mit Ihm zurecht.

Meine Eltern besuche ich mit ihm auch regelmäßig da meine EX mit Ihnen nichts mehr am Hut haben will seit schluss is.

Ich bekomme Ihn auch nicht über nacht obwohl die möglichkeiten da währen und es auf beiden seiten vorteile haben würde.
Ich fahre trotz niedrigen Lohn jedes mal 150-200km am Tag um ihn hin und zurück zu bringen da wir 50km weit weg wohnen.

Ihre ausrede ist das er nach Rauch riechen würde und seine Gesundheit Ihr lieber ist als ihn über nacht bei mir Vergiften zu lassen, obwohl das nicht stimmt, ich Rauche zwar aber nicht in unmittelbarer nähe vom Kind und nicht im Haus wenn er da ist.

So ich habe nun Angst das Sie mir ein Strich durch die Rechnung mit dem Rauchen machen könnte beim Gerichtlichem Streit,
Drogen, Alc oder gewalt ist weder im Register bei mir noch passt dieses zu mir und kann ich ausschließen.

Was der große aspekt ist da es ja dem Kindeswohl entspricht und selbst wenn ich zu allem ja und Ahmen sagen würde könnte Sie das so auslegen das wir uns nur Streiten, ja das tun wir auch noch ab und zu aber nicht über den Kleinen bzw über die Zukunft Schule Kindergarten usw.

Rechtlichen Rat habe ich mir bisher noch keinen geholt wollte erstmal euch fragen wie das so läuft und was ich tun kann bzw müsste.

Vielen Dank

PS: ich finde es teilweise erschreckend was manche mütter mit Vätern abziehen die eig nur das beste für Ihr Kind wollen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Allgäuer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)


Dein Beitrag ist schon etwas älter, hoffe meine Antwort liest Du noch. Ich habe den ganzen Stress mit Sorgerecht beantragen,Gerichtsverhandlung u.s.w bereits hinter mir und kann Dir einiges aus meiner Erfahrung sagen:

Deine Benken, man könnte Dir Nachteiliges für das Kindeswohl anhängen wegen Rauchen u.s.w kannst Du vergessen. Das alles sind Nebensächlichkeiten. Das Kindeswohl wäre z.B. dann gefährdet, wenn Du gewalttätig bist und man fürchten muß Du tust dem Kind was an, was bei Dir ja wohl nicht zu erwarten ist.
Daß Dein, Kind 2003 geboren ist (wie meines) ist kein Vorteil, denn das Urteil des Europ.Gerichtshofes wird in keiner Weise umgesetzt. Den Gerichten geht das am Arsch vorbei.
Zum Verfahren mußt Du Deinen Antrag begründen und es wird ein sogenannter "Verfahrenspfleger/in erstellt, der sich ein BIld der Elternsituation macht. Leider hat die subjektive Meinung des V.pflegers zuviel Gewicht vor Gericht, der kann Dir alles versauen. Die Mütter stellen sich ohnehin immer gegen einen solchen Antrag und man ist anscheinend immernoch der Meinung es reicht, daß das Kind von der Mutter erzogen wird. Daß diese aber oft große Fehler machen zählt nicht so sehr.
Es ist eine Art Lotterie das Ganz. Einen wirklichen Rechtsanspruch auf das Gemeinsame Sorgerecht hast Du enscheinend nicht.

Ich jedenfalls habe und zwar ohne jede Begründung kein Sorgerecht bekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
ich finde es teilweise erschreckend was manche mütter mit Vätern abziehen die eig nur das beste für Ihr Kind wollen.
Und wenn Väter das selbe mit den Müttern machen, dann finden Sie das weniger erschreckend? Ich weiß ja nun auch nicht, ob Sie das hier noch lesen werden. Dennoch weise ich mal darauf hin, dassdie ganze herzerweichende Geschichte hier überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat. Festhalten kann man da nur, dass Sie weit weg vom Kind leben und sich mit der Mutter verkracht haben. Das spricht ja nun gegen die gemeinsame Ausübung der Sorge.
Man kimmt auch drumherum zu bemerken, dass Sie es selbst zur Liebe um das Kind wegen nicht geschafft haben, das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen. Als Mustervater können Sie sich da in meinen Augen nicht präsentieren.

Ganz nebenbei sei erwähnt, dass es total uninteressant ist, ob das Kind 2012 oder 13 geboren wurde. Entscheidend ist allein, ob es beim Zeitpunkt der Geburt bereits die Möglichkeit einer Sorgeerklärung gab bzw. ob vorher schon ein Verfahren anhängig war.


Zitat:
das Urteil des Europ.Gerichtshofes wird in keiner Weise umgesetzt. Den Gerichten geht das am Arsch vorbei. 
Totaler Schwachsinn. Die Entscheidung dieses Spruchkörpers (NICHT der Europäische Gerichtshof = EuGH) wurde unverzüglich von den Gerichten umgesetzt. Die dabei getroffene Lösung wurde den vorher gestellten (konventionsrechtlichen) Ansprüchen bereits gerecht. Dabei war es eigentlich der Gesetzgeber, der hier zum Handeln aufgefordert war. Dieser hat inzwischen auch gehandelt und eine Rechtslage geschaffen, die weit über die Behebung der vorher bestehenden Mängel hinausging. Das ist übrigens auch die Einschätzung des selben Gerichts, dessen Urteil den deutschen Gerichten angeblich "am Arsch vorbei" geht. Haben Sie dieses Urteil etwa besser verstanden, als der zur Entscheidung berufene Gerichtshof selber?

Dass dieses Urteil umgesetzt wurde und niemandem "am Arsch vorbei" gegangen ist, können Sie schon daran feststellen, dass Sie laut eigenen Angaben "geklagt" haben. Das wäre vor diesem Urteil nicht denkbar gewesen.

Zitat:
Die Mütter stellen sich ohnehin immer gegen einen solchen Antrag 
Das ist ganz einfach vollkommen falsch.

Zitat:
Ich jedenfalls habe und zwar ohne jede Begründung kein Sorgerecht bekommen.
Das ist glatt gelogen. Selbstverständlich haben Sie einen Beschluss erhalten, der mit einer Begründung versehen war. Nur weil Ihnen persönlich diese Begründung nicht gefallen hat, bedeutet das nicht, dass es keine war.

Wenn Sie hier schon rumlügen, muss man sich fragen, wie das mit dem gemeinsamen Sorgerecht hätte ablaufen sollen. Das Gericht hatte anscheinend seinen guten Grund, am Sorgerecht nicht zu rütteln.
Aber wie aus Ihrem anderen Thread zu entnehmen ist, belästigen Sie die deutschen Gerichte gerne mit aussichtslosen Klagen bei völliger Verkennung der Rechtslage.

-- Editiert von Rechtschreibung am 02.01.2016 22:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Skyliner90210
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:ich finde es teilweise erschreckend was manche mütter mit Vätern abziehen die eig nur das beste für Ihr Kind wollen.Und wenn Väter das selbe mit den Müttern machen, dann finden Sie das weniger erschreckend? Ich weiß ja nun auch nicht, ob Sie das hier noch lesen werden. Dennoch weise ich mal darauf hin, dassdie ganze herzerweichende Geschichte hier überhaupt nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat. Festhalten kann man da nur, dass Sie weit weg vom Kind leben und sich mit der Mutter verkracht haben. Das spricht ja nun gegen die gemeinsame Ausübung der Sorge.
Man kimmt auch drumherum zu bemerken, dass Sie es selbst zur Liebe um das Kind wegen nicht geschafft haben, das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen. Als Mustervater können Sie sich da in meinen Augen nicht präsentieren.


Erstmal ein Dank an Allgäuer.

Rechtschreibung was bitte tust du hier außer zu kritisieren, und gegen die Persönlichkeit andere vor zu gehen ?

Du schließt hier voreilige Schlussfolgerungen gegenüber mich und stellst mich hier als nicht guter Vater hin, was soll das ?

Ich versuche mein Möglichstes für das Kind zu tun!

Ich wohne 50km weg und hole meinen kleinen fast jedes Wochenende, die Mutter ist es die hier kein einlenken ermöglicht nicht ich.

Was soll da gegen das Kindeswohls sprechen, gar nichts spricht dagegen weder die Entfernung noch meine Einstellung, Rauchen ja das tuhe ich aber nicht in der Umgebung des Kindes!

Also wenn Sie keinerleih nützlichen Tipps/Ratschläge über die gesetzlichen Regelungen hierfür geben können würde ich es sehr begrüßen wenn sie sich ihrer überflüssigen Meinung enthalten!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

So, vielleicht wäre es sinnvoll, sich zu Beginn mal mit den Inhalten des Sorgerechts zu befassen. Das hat nichts, aber gar nichts mit Umgangsrecht zu tun. Das ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, die im BGB leicht nachzulesen sind. Letztlich ein paar Unterschriften, wie etwa hinsichtlich der weiterführenden Schule, des Kindergartens, Einrichtung eines eigenen Kontos, medizinische Behandlung, sofern es mehrere Alternativen gibt. Das hat also mit dem "Sich Kümmern" überhaupt nichts zu tun. Deshalb wird es ja auch problemlos durch die Gerichte vergeben.

Wo ist also das konkrete Problem? Einklagen, man bekommt es, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
die Mutter ist es die hier kein einlenken ermöglicht nicht ich.
Sie meinen also, dass eine Einigung nicht möglich ist? Das ist interessant, denn die Möglichkeit sich zu einigen ist Voraussetzung für eine dem Kindeswohl dienliche Ausübung der gemeinsamen Sorge.

Zitat:
Was soll da gegen das Kindeswohls sprechen, gar nichts spricht dagegen weder die Entfernung noch meine Einstellung, Rauchen ja das tuhe ich aber nicht in der Umgebung des Kindes!
Na dann klagen Sie sich das Sorgerecht doch ein. Ganze 8 Monate später sollte Ihr Anwalt den Antrag ja fertig geschrieben haben.

Natürlich bleibt es noch immer Ihr Geheimnis, was Sie mit dem Sorgerecht überhaupt wollen. Denn noch immer haben all die von Ihnen erwähnten Aspekte mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

Zitat:
Ich versuche mein Möglichstes für das Kind zu tun!
Sie rauchen jetzt also nicht mehr in der Wohnung?

Zitat:
 wenn Sie keinerleih nützlichen Tipps/Ratschläge über die gesetzlichen Regelungen hierfür geben 
Ich habe Sie zunächst mal darauf hingewiesen, dass Ihr abenteuerlicher Irrglaube, es käme irgendwie auf das Geburtsjahr des Kindes an, keinen Bezug zur Realität hat. Desweiteren habe ich Sie davor gewarnt, auf den völligen Unsinn des Users Allgäuer reinzufallen, dem ich jedenfalls keine "nützlichen Tipps" entnehmen kann. Eigentlich rät er nur dazu, es einfach gar nicht erst zu versuchen. Wenn Sie das für "nützlich" halten, dann können Sie sich ja daran halten. Mir egal.

Was für Ratschläge Sie sich hier erhoffen, sollten Sie vielleicht genauer präzisieren. Denn die Gesetzeslage ist doch ziemlich klar, oder nicht? Sie haben das Recht den Sorgerechtsstatus gerichtlich prüfen zu lassen. Dann entscheidet ein Richter. Von selbst erklärt sich, dass man dazu im ersten Schritt einen Fachanwalt für Familienrecht aufsucht.

Vor Gericht würde es dann darum gehen, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindessohl dient. Sie setzen ja einfach voraus, dass das so wäre. Ich weise nur darauf hin, dass man das auch anders sehen kann. Die Lage wäre mit Sicherheit ein ganzes Stücl einfacher, wenn Sie nicht rauchen oder sich mit der Mutter streiten würden. Beziehungsweise wären Sie dann womöglich gar nicht mehr ohne Sorgerecht? Aber jedem das seine.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go434982-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, gehe ins Internet uns suche dir ein Buch und zwar "KINDERSWOHLGÄFERDUNG PER GESETZ" Im Facebook gibt auch eine Seite die so heisst, du kannst dort direkt die Frage stellen.....es gibt noch auf Yotube Video davon !!!!!! es genug dort die Hilfe (und auch schneller ) da ....viel Glück

1x Hilfreiche Antwort

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