Sorge um Arbeitsplatz/Lohnpfändung

15. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Sorge um Arbeitsplatz/Lohnpfändung

Hallo Zusammen!

kurzer Sachverhalt mit Bitte um Info.(Nachtrag zum Thema : "neue Arbeitsstelle > baldige Kontopfändung? )
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4 Gläubiger; 2 Vollstreckungsbescheide (2013 erhalten;seit kurzem Arbeit (Vollzeit) ;bei Vertrag mitgeteilt,dass keine Pfändungen vorliegen; seit einigen Monaten in der Schuldenberatung.

1) Wird der Arbeitgeber nun automatisch über die Vollstreckungsbescheide/Gläubiger aus 2013 informiert?
2) Kann eine künftige Lohnpfändung umgangen werden?
3.) Soll AG nachträglich über die Schulden/Gläubiger informiert werden? SB empfiehlt das. (Sehr große Sorge um Kündigung, bzw.das Vertrag nicht verlängert wird)
4.) wie am besten Verhalten,sodass AG gar nichts mitbekommt?
5.)falls vom SB vereinbarte Ratenzahlung genehmigt wird, kann trotzdem Lohnpfändung anstehen?

Danke im Voraus und schönes Wochenende

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-- Editiert uranus234 am 15.02.2014 15:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Nein. Bestenfalls würden die Gläubiger mit der nächsten Vermögensauskunft das rausbekommen und sich dann beim Arbeitgeber melden. Bis dahin ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert.

2 + 4) Indem man die Gläubiger ggf. mit Ratenzahlungen zufrieden stellt. Näheres sollte die Schuldnerberatung eigentlich dann klären.

3) Man kann nicht vorhersagen, wie der Arbeitgeber sich verhält. Hat der Job denn einen Bezug zu Geld? Sicherheitsdienst? Da gibt es wirklich sensible Punkte. Ansonsten ist es durchaus als normal anzusehen, dass ein Arbeitnehmer auch mal Schulden hat und diese abbaut. Das ist etwas, womit ein Arbeitgeber stets rechnen muss und was für ihn eigentlich neutral zu sein hat. Man kann aber niemandem in den Kopf gucken. Auf der anderen Seite ist es auch kein guter Ratschlag, es zu verheimlichen.

5) Normalerweise geht eine Vereinbarung mit dem Gläubiger immer damit einher, dass dieser von jeglicher Vollstreckungsmaßnahme oder ähnlichem Abstand nimmt, solange man die vereinbarten Raten immer pünktlich zahlt. Ggf. soll die Schuldnervereinbarung das explizit auch so einfordern.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

seh konkrete und schnelle antwort. hab echt ein wenig not. Danke. SB ist bereits informiert,riet jedoch dem AG Bescheid zu geben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uranus234
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

sehr konkrete und schnelle antwort. hab echt ein wenig not. Danke.

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1x Hilfreiche Antwort

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