Sonstige Vereinbarung/ Anlage zum Mietvertrag

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zora123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonstige Vereinbarung/ Anlage zum Mietvertrag

Guten Abend,

Ich habe einen Mietvertrag, der zusätzlich noch eine Anlage enthält.
In dieser ist festgehalten, dass der Mieter alle sechs Wochen die Fenster zu putzen hat.
Meine Recherche ergab, dass dies eigentlich keine erlaubte Forderung des Vermieters ist.
Wenn ich nun eine solche Anlage unterschreibe, heißt das dann, dass es doch bindend ist? Sollte ich besser mit dem Vermieter darüber verhandeln? Oder kann ich in dem Wissen unterschreiben, dass diese Klausel sowieso nicht wirksam ist?

Vielen Dank im Voraus!
Zora.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Zora123):
Wenn ich nun eine solche Anlage unterschreibe, heißt das dann, dass es doch bindend ist?

Nö.



Zitat (von Zora123):
Sollte ich besser mit dem Vermieter darüber verhandeln?

Blos nicht. Dann wäre es ganz schnell eine Individualklausel und dann wäre sie gültig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.373 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen