Sonntags staubsaugen gesetzlich erlaubt?

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)
Sonntags staubsaugen gesetzlich erlaubt?

Hallo ihr Wissenden,

ich wollte mal nachfragen ob auch Sonntags das Staubsaugen gesetzlich gestattet ist? Bitte keine moralischen, von wegen Rücksicht nehmen etc. Auf mich nimmt auch keiner Rücksicht, lach.

Habe einen Text aus dem Netz der folgendes aussagt. Stimmt es?

Während des Tages sind die durch Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschinen verursachten Geräusche grundsätzlich zumutbar. Der Gebrauch derartiger Haushaltsgeräte muss von den Nachbarn hingenommen werden, soweit die Benutzungen nicht das übliche Maß übersteigen. Auch sonntags darf grundsätzlich gewaschen werden.

Ich würd es auf die Zeiten 9-13 Uhr oder 15-20 uhr einschränken. Sooo nett bin ich schonmal.

LG
Anke

-- Editiert von anke1975 am 17.01.2009 10:25

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Genaue gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Typischerweise ist so etwas in einer Hausordnung geregelt.

Ich halte es dabei für fraglich, ob das Staubsaugen am Sonntag per Hausordnung überhaupt verboten werden dürfte, soweit die Benutzung nicht das übliche Maß übersteigt. Dauerstaubsaugen, um die Nachbarn zu ärgern, wäre wohl nicht erlaubt.

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

nee nee... wir müssen NUR zwei teppiche saugen wegen der katzenhaare und zwar täglich... dauer: 15 minuten maximal. der rest wird gefegt und gewischt.

aber madame unter uns beschwert sich wegen jeden mückenstich... wobei sie mit uns schon einen guten fang gemacht hat als nachbarn. haben keine kinder (sie sagte allen ernstes, wenn sich kinder ankündigen, sollten wir uns doch bitte was anderes suchen, sie wohne schon 10 jahre hier und wünscht ihre ruhe), schauen kaum fern und hören keine musik... ich war ja mal unten und sagte frau xxx, wir sind ja nun wirklich ruhige zeitgenossen, was kann sie denn noch stören??? das ich um 5 aufstehe und es mir erlaube ins bad zu gehen??? nein nein sagte sie, alles ok.. aber MUSS es dann noch das saugen am sonntag sein??? bei ihnen wird soch schon JEDEN tag gesaugt, da kann man es sich sonntags doch verkneifen (wortlaut). wir saugen auch sonntags frühtestens um 11:00 uhr und dann nie länger als 15 minuten.

in der hausordnung steht nix (haben keine). wohnen in einem 2 familienhaus mit der ollen tante. aber manchen kann man es eben nie recht machen... wir hatten unseren balkon schön gemacht, nun kritisiert sie diesen,,, ist es etwa IHR balkon? nee unserer!!! ach usw usw. ist eine die alles stört... hätte der am liebsten ne große türkische familie an den hals gewünscht oder weiss gott was für welche.

lg
anki

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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14x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimme zu... Saugt ihr ruhig weiter :)

Wenn sich Frau Unne-Drunner beklagt, einfach lächeln, nicken und vielleicht noch sagen: Wir versuchen es. Ferdisch!

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#5
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

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15x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Unsinn. Was soll das mit Ausländerfeindlichkeit zu tun haben?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.03.2009 21:13:32
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 68x hilfreich)

Wieviele Katzen habt ihr eigentlich? Mir wäre es persönlich zuviel Aufwand wirklich jeden Tag zu saugen.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Vor allem 15 Min.... :grins:

Ich habe 2 Perserkatzen und muss echt sagen: Hut ab! Jeden Tag sauge ich auch nicht die Haare weg... Shame on me! Aber wenn ich es wollte, dann dürfte ich, egal ob das den Nachbarn gefällt oder nicht ;)

6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
netter123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Wir haben auch einen Nachbarn, den stört jede Fliege. Er wohnt unter uns und beschäftigt laufend die Hausverwaltung.
Klar ist Staubsaugen und Wäsche waschen auch am Sonntag erlaubt! Bitte aber die Ruhezeiten einhalten, ab 8 Uhr bis 13 Uhr ab 15 Uhr bis 20 Uhr. Da können die nichts sagen. Falls sie Leuchtfackeln auf dem Balkon haben und diese stören Ihn auch (rauch geht in seine Wohnung) so drehen wir die Spieß jetzt um und schalten sofort unserer Anwalt ein. Nutzung des Balkons/Terrasse ist unsere Sache und er soll doch bitte mal nachweisen, das seine ganze Wohnung durch 1 Fackel stinkt und das bitte mit einem staatlich vereidigten Sachverständigen, ansonsten Pustekuchen. Auch hilft es wenn sie bei der Verwaltung anzeigen das der nur am nörgeln ist und andere Nachbarn aufzählen, denen er genau so auf den Keks geht. Wir machen den damit gerade mürbe und alle lachen sich im Haus krumm. Wir bombardieren nunmehr auch die Hausverwaltung aus allen Rohen und stehen als Zeugen gegenseitig zur Verfügung. Wir haben auch keine Kinder im Hause und das Haus ist wirklich nicht laut. Wir vermeiden Sonntags Staub zu saugen, aber die Nutzung unserer Wohnung lassen wir uns nicht einschränken. Die Verwaltung hat auch versucht uns die Fackeln auf dem Balkon zu verbieten auch Pustekuchen. Darüber gibt es keine Gesetzt und auch in der Hausordnung steht nichts, sollte sie es dennoch versuchen kürzen wir die Miete wegen Einschränkung der Nutzung. hehe.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Für das bischen Blabla gräbt man so ne Leiche aus?



Zitat:
Bitte aber die Ruhezeiten einhalten, ab 8 Uhr bis 13 Uhr ab 15 Uhr bis 20 Uhr.

Eure Ruhezeiten gelten aber nur bei euch. Andere haben andere Ruhezeiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Die Verwaltung hat auch versucht uns die Fackeln auf dem Balkon zu verbieten auch Pustekuchen. Darüber gibt es keine Gesetzt


Nur evtl. die jeweiligen Brandschutzverordnungen...

Zitat:
sollte sie es dennoch versuchen kürzen wir die Miete wegen Einschränkung der Nutzung


Ihr solltet dringend einen Anwalt dazu zu Rate ziehen.
Die Hausverwaltung ist euch gegenüber nicht weisungsbefugt, folglich könnt ihr auch nicht die Miete mindern, weil ihr eine (unberechtigte) Weisung freiwillig befolgt habt.
Die HV will die Unterlassung, also müßte der VM ggfs. darauf klagen, oder eben kündigen und dann wird ausgefochten, ob das berechtigt war.

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