Sonnenstudiokündigung mit Attest abgewiesen
Hallo,
möchte mir hier mal Rat einholen. Wie oben beschrieben, wurde meine ausserordentliche Kündigung mit ärztlichem Attest abgelehnt. Diese Kündigung ging per Einschreiben mit Rückantwort raus. Auch widerrief ich in dem Schreiben die Einzugsermächtigung, was ja bei Kündigung dazugehört.
Der Hamburger Sonnenstudiobetreiber sieht in seinen AGBs eine ausserordentliche Kündigung mit Attest vor. Es heisst dort, dass das Sonnen für einen Zeitraum von mind. 3 Monaten ärztlich untersagt sein muss. In meinem Attest steht, Zitat: "Hr... kann aus gesundheitlichen Gründen das Sonnenstudio (gar)nicht mehr nutzen."
Meine Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung, es gehe eine Nichtbenutzung von mind. 3 Monaten aus diesem Text nicht hervor. Als Antwort gab es noch eine Kündigung des Sonnenstudios mit einer Zahlungsaufforderung von 107,70,-€, da ein Entzug der Einzugsermächtigung einen Vertragsbruch darstellt und somit 60% eines Jahresbeitrags zu entrichten sind.
Das kann ja nicht wahr sein. Hoffe, hier hat jemand Erfahrung mit soetwas.
von gordonjack am 22.12.2008 16:39
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>Sonnenstudiokündigung mit Attest abgewiesen
Hallo Leibgerichtshof,
nach telefonischem Rückruf wurde mir vom Betreiber gesagt, das die formulierung "nicht" Ihnen nicht ausreicht. Aus dem Gespräch ergab sich, dass eine Formulierung wie "garnicht" ( obwohl es soetwas in der deutschen Sprache eigentlich nicht gibt ) diese Beanstandung aber dann erfüllen würde. Daraufhin kontaktierte ich den Arzt, welcher mir ein neues Attest mit diesem Wortlaut ausstellte. Dieser erwähnte auch, das ihm dieses "Spielchen" bekannt vorkommen würde. Ob er diesen Betreiber meinte, kann ich nicht sagen. Scheint aber symptomatisch zu sein.
Wie gesagt, trotz erfüllen des beanstandeten Wortlauts in einem erneuten Schreiben mit Hinweis auf Attest und erstem Kündigungsschreiben wurde dieses erneute Schreiben abgewiesen.
Gegen die
Kündigung der Gegenseite und der Zahlungsaufforderung habe ich widersprochen.
P.S. Das oben erwähnte Telefongespräch wurde von anwesender Person mittels Telefonlautsprecher mitgehört.
von gordonjack am 23.12.2008 11:18
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>Sonnenstudiokündigung mit Attest abgewiesen
> Das oben erwähnte Telefongespräch wurde von anwesender Person mittels Telefonlautsprecher mitgehört.
Bringt im Zweifel nichts, unzulässiges Beweismittel.
> wurde dieses erneute Schreiben abgewiesen
Damit dürfte die Gegenseite dann allerdings nicht mehr durchkommen.
von Leibgerichtshof am 23.12.2008 12:23
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>Sonnenstudiokündigung mit Attest abgewiesen
nun ja, wenn der arzt nur ein nicht eindeutig formuliertes atest neu formuliert hat, kann man ihm keinen vorwurf machen ...
hat er hingegen den ärztlichen befund der rechtslage angepasst ...
ein schelm, wer böses dabei denkt !
von Miad am 24.12.2008 12:52
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