""Sonderzahlungen"" steuerfrei?

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
eMHa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
""Sonderzahlungen"" steuerfrei?

Hallo zusammen
bin ganz neu hier, habe mich schon durch die Forumssuche gelesen, aber nicht das passende gefunden.

Fall:
Ein Berufskraftfahrer-
er bekommt Festlohn, dieser wird natürlich versteuert.
Die Spesen sind als Steuerfrei anzusehen.
Bis hier hin auch alles ok.
Nun bekommt er aber auch pro 'gefahrene'Tonne Güter eine Vergütung von - sagen wir mal - 0,50 €.

Hier nun die "Streitfrage":
Ist diese Vergütung als Sonderzahlung ebenfalls steuerfrei oder nicht?
Im AV gibt es hierzu keine Regelung
Vielen Dank für Antwort
eMHa


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Arbeitsvertrag entscheidet auch nicht darüber, ob bestimmte Zahlungen zu versteuern sind, sondern das Steuerrecht. Und den Begriff der "Steuerfreien Sonderzahlungen" gibt es sowieso nicht.

Die hier beschriebene zusätzliche Vergütung pro gefahrener Tonne ist m.E. als normaler laufender Bezug zu werden und somit voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Betrag von 0,50 Euro/t wird als eine Art Leistungszulage zu betrachten sein. Wie alle Zulagen oder Lohnbestandteile unterliegt dieses der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht.

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