Sondervermögen vom Vorerben aufgebraucht

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Sondervermögen vom Vorerben aufgebraucht

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Vorerbe das Sondervermögen des Nacherben aufbraucht? Wie kann man das verbrauchte Geld zurückfordern? Von den Erben des Vorerben?
Der Vorerbe war befreit.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was ist mit "Sondervermögen" gemeint?

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Vorab möchte ich sagen, dass das Thema so komplex ist, dass ich mich an einen Notar wenden würde.

Grob kann ich aber sagen: wenn der Vorerbe befreit war, schaut es eher schlecht aus. Er durfte das Geld für sich verwenden, aber nicht verschenken. Wichtig ist auch, was im Testament steht. War die Befreiuung ganz oder teilweise?

Ohne das Testament zu kennen, ohne zu wissen, wie das Geld genau verprasst wurde und wofür kann man Dir hier leider gar nichts antworten.

Nur ganz grob: ein befreiter Vorerbe kann durchaus das Recht haben, die z.B. 50.000 Euro, die er geerbt hat, für sich selbst auszugeben.

-- Editiert von Yogi1 am 17.09.2016 17:57

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#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Das Thema ist sehr komplex da habt ihr recht und haben auch einen Anwalt, der meinte dass das Sondervermögen der Vorerbe nicht anfassen darf und er erst sein eigenes aufzubrauchen hat. Der Anwalt der Gegenseite (Erbe des Vorerben) argumentiert, nein es durfte aufgebraucht werden.

Mit Sondervermögen ist das Geld gemeint was der Erstverstorbene hinterlassen hat.
Der Vorerbe hat alle seine eigenen Pflegeheimkosten von den Konten des Erstverstorbenen benutzt um diese zu bezahlen und sein Konto nicht angetastet.

Der Vorerbe war komplett befreit.

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16807x hilfreich)

Zitat:
Der erste Erbe beim Berliner Testament darf das, was er (vom zum zuerst verstorbenen Ehegatten) erbt, nach eigenem Belieben verbrauchen.


Das gilt nur für den Fall, dass der überlebende Ehegatte als Vollerbe eingesetzt wurde. Wenn er Vorerbe ist, kommt es auf die genauen testamentarischen Regelungen an.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Also als Vollerben haben sie sich nicht eingesetzt. Lediglich als wechselseitige Vorerben ohne Beschränkung und befreit.

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