Hallo zusammen,angenommen im Tarifvertrag gibt es 2 Tage Sonderurlaub für den Vater bei Geburt eines ehelichen Kindes. Kind kommt am Sonntag, wobei Samstags und Sonntags nicht gearbeitet wird. Wann kann der Sonderurlaub angetreten werden ? Läuft der Anspruch dann automatisch auf Montag und Dienstag hinaus ? Vielen Dank und guten Übergang (guten Rutsch sagt man ja politisch-korrekterweise bei Glatteis nicht mehr)
----------------- ""-- Editiert am 31.12.2010 23:57
So speziell wird man das nicht sagen können.In der Firma, in der ich angesellt bin, braucht man den Sonderurlaub nur zeitnah zu nehmen. So hatte ich vor Jahren jedenfalls den zweiten Tag des Sonderurlaubs erst genommen, nachdem meine Frau aus dem Krankenhaus entlassen wurde.Wenn nicht spezielles im Tarifvertrag festgelegt ist, würde ich in dieser Richtung diesen Sonderurlaub interpretieren.
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... ich vermute, dass es sich um arbeitsbefreiung handelt und nicht wirklich um 'sonderurlaub'. aber egal: du kannst die zwei tage auch z.b. nehmen, wenn deine frau nach hause kommt, oder so. gemeint ist gewiss nicht, dass du für den tag der geburt frei bekommst.