Sonderumlage verzwickter Fall

7. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
DerDummfrager
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderumlage verzwickter Fall

Hallo Leute,

ich hab da ein Problem, ich habe eine Wohnung gekauft und soll jetzt eine Sonderumlage zahlen, Die Rechnung wurde zwar erst nach Eigentumsübergang ausgestellt, aber der Beschluss auf der Eigentümerversammlung war erst nach Kaufvertragsunterzeichnung.

27.2. Kaufvertrag
22.4. Eigentümerversammlung (ich war nicht dabei)
24.4. Eigentums Übergang
29.9. Rechnung für Sonderumlage

Im Protokoll der letzten Versammlung steht nur dass ein Kostenvoranschlag für eine Fassadenrenovierung eingeholt werden soll.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Wenn im Protokoll der letzten Versammlung nichts von einem Beschluss zur Sonderumlage steht, diese also gar nicht beschlossen wurde, brauchst du auch nichts zahlen.

Falls die Sonderumlage aber doch beschlossen wurde, wurde auch beschlossen, wann diese fällig ist. Und danach richtet sich auch, ob du oder dein Vorgänger diese zahlen muss.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
DerDummfrager
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort, auch nicht wenn die Rechnung ausgestellt wurde nach Eigentums Übergang?

Im Protokoll wurde nur vermerkt dass ein kostenvoranschlag eingeholt wird.

Im Kaufvertrag steht dass ich ab Eigentums Übergang alle Kosten übernehme aber dass die Wohnung ohne sonderumlagen verkauft wird.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Wann ist denn nun die Sonderumlage mit welcher Fälligkeit beschlossen worden?

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerDummfrager
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Am 22.4. Wurde es beschlossen, 2 Tage vor Eigentumsübergang. Rechnung ist vom 29.4.
Der Beschluss liegt also genau zwischen Kaufvertrag und Eigentumsübergang.

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Jetzt hast du immer noch nicht mitgeteilt, mit welcher Fälligkeit die Sonderumlage beschlossen wurde. Die ist wichtig.

Außerdem:

Die Sonderumlage wurde also am 22.4. beschlossen, der Beschluss taucht aber gar nicht in dem Protokoll auf?
Woher weißt du dann, oder welcher Beleg wurde dir gegeben, dass die Sonderumlage mit welcher Fälligkeit beschlossen wurde?

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerDummfrager
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das Protokoll habe ich noch nicht, weil der Verwalter mich für diesen Zeitraum ja nicht als Eigentümer hat.
Ich hab vom vorbesitzer eine E-Mail bekommen mit der Rechnung im Anhang diese ist vom 29.4. da steht die Rechnung ist zu zahlen bis spätestens 15.6.

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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Als Eigentümer kannst du dir doch vom Verwalter eine Protokollkopie besorgen.

Meine Empfehlung: gehe mit allen Unterlagen (Kaufvertrag, Kopie des Protokolls, Kopie der Rechnung) zu einem Anwalt und lass den prüfen. Hier kommt es vermutlich auf die Feinheiten der Formulierung im Kaufvertrag und im protokollierten Beschluss an!

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#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Es kommt nicht auf das Datum der Rechnung an. Allein entscheidend ist der Tag des Beschlusses und wer da Eigentümer war (und das ist man, wenn man im Grundbuch eingetragen ist).
Der Beschluss zur Sonderumlage muss a) die genau Summe b) die Verteilung und c) das Datum, bis wann zu zahlen ist, enthalten.
Außerdem zahlt man nicht an den Rechnungssteller sondern an die Verwaltung.

Konnte man aus früheren Protokollen entnehmen, dass Fassadenrenovierung ein Thema auf der diesjährigen Versammlung werden könnte? Dann könnte man ggf. fragen, ob der Verkäufer arglistig etwas verschiegen hat. Sonderumlage ist normalerweise eher kein Thema im Kaufvertrag, es sei denn, es ist bekannt, dass eine ansteht.

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#9
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Im Protokoll der letzten Versammlung steht nur dass ein Kostenvoranschlag für eine Fassadenrenovierung eingeholt werden soll.
Aus dem Gesamtzusammenhang nehme ich an, dies ist das Protokoll 2012.
Die dirtige Formulierung sollte den Erwerber veranlassen nachzufragen, was geplant ist und ob ausreichend Rücklagen vorhanden sind. Und zwar VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages! In Deinem Fall (offensichtlich nicht ausreichende Rücklagen, daher Sonderumlage) hätte man einen kräftigen Abschlag vom Kaufpreis aushandeln können.

Wenn man nett ist, unterstellt man dem Verkäufer Unwissenheit und doofer Zufall. Wenn man böses annimmt, unterstellt man arglistiges verschweigen.

quote:
27.2. Kaufvertrag
Dieses Datum hat nahezu keine Relevanz
quote:
24.4. Eigentums Übergang
Übergabe der Wohnung oder Eintragung im Grundbuch?

quote:
29.4. Rechnung für Sonderumlage
Ich nehme mal an, dies ist die Zahlungsanforderung des Verwalters, oder?

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"lg.
R.M. "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)

Wenn es noch interessiert: es sind zwei Tage von Bedeutung.
1.) Im Beschluss muss stehen, wann das Geld fällig wird. Wenn kein Datum angegeben ist, ist es mit Anforderung der Summe durch den Verwalter.
2.) Wenn Du an dem Tag, an dem die Sonderumlage
e i n z u z a h l e n (nicht beschlossen) war, noch nicht im Grundbuch eingetragen warst, dann ist der Verkäufer derjenige, der zahlen muss. Ansonsten Du.

Mauseschnuffel

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