Hallo Leute,
ich hab da ein Problem, ich habe eine Wohnung gekauft und soll jetzt eine Sonderumlage zahlen, Die Rechnung wurde zwar erst nach Eigentumsübergang ausgestellt, aber der Beschluss auf der Eigentümerversammlung
war erst nach Kaufvertragsunterzeichnung.
27.2. Kaufvertrag
22.4. Eigentümerversammlung (ich war nicht dabei)
24.4. Eigentums Übergang
29.9. Rechnung für Sonderumlage
Im Protokoll der letzten Versammlung steht nur dass ein Kostenvoranschlag für eine Fassadenrenovierung eingeholt werden soll.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Sonderumlage verzwickter Fall
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Wenn im Protokoll der letzten Versammlung nichts von einem Beschluss zur Sonderumlage steht, diese also gar nicht beschlossen wurde, brauchst du auch nichts zahlen.
Falls die Sonderumlage aber doch beschlossen wurde, wurde auch beschlossen, wann diese fällig ist. Und danach richtet sich auch, ob du oder dein Vorgänger diese zahlen muss.
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"Heike aus Bochum"
Danke für die Antwort, auch nicht wenn die Rechnung ausgestellt wurde nach Eigentums Übergang?
Im Protokoll wurde nur vermerkt dass ein kostenvoranschlag eingeholt wird.
Im Kaufvertrag steht dass ich ab Eigentums Übergang alle Kosten übernehme aber dass die Wohnung ohne sonderumlagen verkauft wird.
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Wann ist denn nun die Sonderumlage mit welcher Fälligkeit beschlossen worden?
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"Heike aus Bochum"
Am 22.4. Wurde es beschlossen, 2 Tage vor Eigentumsübergang. Rechnung ist vom 29.4.
Der Beschluss liegt also genau zwischen Kaufvertrag und Eigentumsübergang.
Jetzt hast du immer noch nicht mitgeteilt, mit welcher Fälligkeit die Sonderumlage beschlossen wurde. Die ist wichtig.
Außerdem:
Die Sonderumlage wurde also am 22.4. beschlossen, der Beschluss taucht aber gar nicht in dem Protokoll auf?
Woher weißt du dann, oder welcher Beleg wurde dir gegeben, dass die Sonderumlage mit welcher Fälligkeit beschlossen wurde?
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"Heike aus Bochum"
Ja das Protokoll habe ich noch nicht, weil der Verwalter mich für diesen Zeitraum ja nicht als Eigentümer hat.
Ich hab vom vorbesitzer eine E-Mail bekommen mit der Rechnung im Anhang diese ist vom 29.4. da steht die Rechnung ist zu zahlen bis spätestens 15.6.
Als Eigentümer kannst du dir doch vom Verwalter eine Protokollkopie besorgen.
Meine Empfehlung: gehe mit allen Unterlagen (Kaufvertrag, Kopie des Protokolls, Kopie der Rechnung) zu einem Anwalt und lass den prüfen. Hier kommt es vermutlich auf die Feinheiten der Formulierung im Kaufvertrag und im protokollierten Beschluss an!
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Es kommt nicht auf das Datum der Rechnung an. Allein entscheidend ist der Tag des Beschlusses und wer da Eigentümer war (und das ist man, wenn man im Grundbuch eingetragen ist).
Der Beschluss zur Sonderumlage muss a) die genau Summe b) die Verteilung und c) das Datum, bis wann zu zahlen ist, enthalten.
Außerdem zahlt man nicht an den Rechnungssteller sondern an die Verwaltung.
Konnte man aus früheren Protokollen entnehmen, dass Fassadenrenovierung ein Thema auf der diesjährigen Versammlung werden könnte? Dann könnte man ggf. fragen, ob der Verkäufer arglistig etwas verschiegen hat. Sonderumlage ist normalerweise eher kein Thema im Kaufvertrag, es sei denn, es ist bekannt, dass eine ansteht.
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quote:Aus dem Gesamtzusammenhang nehme ich an, dies ist das Protokoll 2012.
Im Protokoll der letzten Versammlung steht nur dass ein Kostenvoranschlag für eine Fassadenrenovierung eingeholt werden soll.
Die dirtige Formulierung sollte den Erwerber veranlassen nachzufragen, was geplant ist und ob ausreichend Rücklagen vorhanden sind. Und zwar VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages! In Deinem Fall (offensichtlich nicht ausreichende Rücklagen, daher Sonderumlage) hätte man einen kräftigen Abschlag vom Kaufpreis aushandeln können.
Wenn man nett ist, unterstellt man dem Verkäufer Unwissenheit und doofer Zufall. Wenn man böses annimmt, unterstellt man arglistiges verschweigen.
quote:Dieses Datum hat nahezu keine Relevanz
27.2. Kaufvertrag
quote:Übergabe der Wohnung oder Eintragung im Grundbuch?
24.4. Eigentums Übergang
quote:Ich nehme mal an, dies ist die Zahlungsanforderung des Verwalters, oder?
29.4. Rechnung für Sonderumlage
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"lg.
R.M. "
Wenn es noch interessiert: es sind zwei Tage von Bedeutung.
1.) Im Beschluss muss stehen, wann das Geld fällig wird. Wenn kein Datum angegeben ist, ist es mit Anforderung der Summe durch den Verwalter.
2.) Wenn Du an dem Tag, an dem die Sonderumlage
e i n z u z a h l e n (nicht beschlossen) war, noch nicht im Grundbuch eingetragen warst, dann ist der Verkäufer derjenige, der zahlen muss. Ansonsten Du.
Mauseschnuffel
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