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Sondernutzungsrechts

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>Sondernutzungsrechts

Danke Heike,

Also sie hat Sondernutzungrecht auf ihr Sondernutzungfläche. Aber ihr Sondernutzungfläche dient nicht als Stellplatz, weil auf ihre Teilungserklärung ist nirgendwo Stellplatz geschrieben.

Danke
Magnolia aus Friedberg

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"kaligiswilly@googlemail.com"


von MagnoliaVelvet am 23.09.2011 19:14
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Sondernutzungsrechts
Wenn lt. Teilungserklärung ein zugewiesenenes Sondernutzungsrecht als Parkplatz bezeichnet wird, ist dies eine einschränkende Bestimmung, die eine andere Nutzung ausschließt. Genauso, wenn andere Sondernutzungsflächen als Terrasse oder als Ziergarten festgelegt werden.

Im Umkehrschluss: wird ein zugewiesenes Sondernutzungsrecht nicht näher eingeschränkt, kann der Rechteinhaber jede übliche und mögliche Nutzung vornehmen (soweit nicht durch andere Rechte eingeschränkt).

In Deinem Fall heißt das: wenn die Sondernutzungsfläche zum Parken geeignet ist, darf sie da auch dort parken. Wenn Sie dort Blumenkübel, Sitzgruppe und Sonnenschirm aufstellen möchte, dann darf sie das auch. Und wenn sie einen Sandkasten (nicht fest mit dem Boden verbunden) aufstellt, ist das auch zulässig.

Und wenn sie mal ein paar Minuten warten muss, weil vor ihrem Sondernutzungsrecht jemand sein Auto be- oder entlädt, muss sie das hinnehme, ein anderes parkendes Auto muss sie jedoch nicht hinnehmen.

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"lg.
R.M. "


von R.M. am 27.09.2011 09:27
Status: Unsterblich (2128 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 47 User(n) bewertet)

>Sondernutzungsrechts
Hallo habe ja das gleiche Problem.

Was passiert tatsächlich, wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte, dass habe ich ja meinen Miteigentümern bereits angedroht aber das ist denen als Hartz IV Empfänger ja sowieso egal. Was macht das Gericht? Bekommt der eine Auflage dass er auf Gemeinschaftseigentum nicht dauerhaft zu parken hat. Und ganz wichtig, wir haben denen auch gesagt dass die Anwaltskosten dann auf deren Kosten laufen...ist das richtig so!?? Ich habs echt auch so satt, ich hab das Gefühl ich rede mit behinderten.

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""


von Avaya111 am 30.09.2011 15:24
Status: Junior (65 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Sondernutzungsrechts
Wenn du einen Anwalt einschaltest, dann steht dieser Anwalt vor einem Dilemma: wenn er klagt und gewinnt, dann bekommt er kein Geld, weil der Unterlegene kein Geld hat.
Wenn er klagt und verliert, dann bezahlst du ihn...

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von gaga92 am 30.09.2011 21:29
Status: Philosoph (530 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Sondernutzungsrechts
quote:
Wenn du einen Anwalt einschaltest, dann steht dieser Anwalt vor einem Dilemma: wenn er klagt und gewinnt, dann bekommt er kein Geld, weil der Unterlegene kein Geld hat.

Das ist Unsinn, der Mandant bezahlt den Anwalt - egal wie der Prozess ausgeht.
Und wenn der Mandant nicht kreditwürdig ist, dann wird man halt nur gegen angemessene Vorkasse tätig.


Im Prozess steht ein Gewinner immer im voraus fest: der Anwalt






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 30.09.2011 23:04
Status: Tao (21045 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Sondernutzungsrechts

quote:
Wenn du einen Anwalt einschaltest, dann steht dieser Anwalt vor einem Dilemma: wenn er klagt und gewinnt, dann bekommt er kein Geld, weil der Unterlegene kein Geld hat

Es ist schon richtig, daß der Mandant die Kosten seines Anwalts vorerst zu zahlen hat.
Es ist aber auch so, daß der Anwalt die Festsetzung der gesamten von der unterlegenden Partei zu zahlenden Kosten und Auslagen bei dem Prozeßgericht der ersten Instanz beantragen kann. Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluß hat er dann für seinen Mandanten einen vollstreckbaren Schuldtitel, mit dem er mndestens 30 Jahre lang vollstrecken kann.
Wenn die obsiegende Partei die Festsetzung der Kosten beantragt, kann sie auch die Erstattung der Kosten verlangen, die sie als Kostenvorschuß an die Gerichtskasse gezahlt hat.

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von Dieter25 am 01.10.2011 20:43
Status: Unsterblich (2432 Beiträge)
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