Sondernutzungsrecht Garten soll eingeschränkt werd

20. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
tinchen01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Garten soll eingeschränkt werd

Hallo,

Sachlage: Eigentumswohnung mit Gartenanteil im Sondernutzungsrecht für 3 Parteien im Erdgeschoss, jeweils in Breite der jeweiligen Wohnungen. In der Teilungserklärung ist eine entsprechende Lageskizze, beschrieben wird es als "dem Eigentümer der Wohnung x zur alleinigen Nutzung zugewiesen", mehr nicht, also keine Einschränkungen.

Da ein Zaun um eigenen Anteil als bauliche Veränderung von der WEG (8 Parteien) abgelehnt wurde, kann man die Grundstücke, wenn man ums Haus geht und sich durch die Hecke schlägt, betreten. Ein Eigentümer tut dies regelmässig um a) zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist und b) um eine Partei im EG zu besuchen, wenn er weiss, dass diese im Garten sitzt. Er überquert dafür regelmässig (auch mit Besuch) mein Grundstück. Einen Hinweis von mir, dass er das bitte unterlassen soll, ignoriert er.

Nun hat der Gärtner "Gartenpflege" nach Anweisung des besagten Eigentümers betrieben, weil der besagte Eigentümer meinte, mein Gartenanteil sei ungepflegt (welke Blätter, Moos auf dem Rasen). Es wäre auch so mit dem Gärtner abgesprochen bei Abschluss des Vertrages. Nun meine Frage:
Im Gärtnervertrag ist immer nur von allgemeinen Gartenflächen die Rede, also nicht von den Sondernutzungsteilen. Kann eine WEG beschliessen, dass der Gärtner Gartenarbeiten im Sondernutzungsrecht ausführt? Es sind 8 Parteien und theoretisch könnten diese uns 3 EG-Parteien damit überstimmen.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Also: Gartenpflege obliegt dem Eigentümer selbst, nur wenn dieser zustimmt, dass der Gärtner auch seinen Anteil pflegt geht das, das kann nicht einfach so bestimmt werden.

Es handelt sich um ein Sondernutzungsrecht und darf nur mit Zustimmung des jeweiligen Eigentümers überquert werden oder: es ist notwendig weil: Gefahr in Verzug oder Arbeiten durchgeführt werden müssen, zu denen man dieses Grundstücksareal betreten muss. Ansonsten hat da keiner was zu suchen, streng genommen ist das eigentlich Hausfriedensbruch. Denn wenn da jeder rumlaufen darf, dann braucht man auch kein Sondernutzungsrecht. Ja, ein Zaun ist eine bauliche Veränderung aber: Sichtzäune sind das nicht, im Nachbarschaftsrecht steht genau drinne, wie hoch die sein dürfen ohne eine Baugenehmigung zu benötigen und somit dann eine bauliche Veränderung zu sein. Dem Eigentümer schriftlich das Betreten/Überqueren verbieten und die Hausverwaltung informieren. Ich hatte auch mal so einen Fall, erst als ich als Verwalterin mal ein "Machtwort" gesprochen habe, funzt es. Wenn Überquerungen notwendig sind, wird jetzt endlich VORHER gefragt. Ich kann dich persönlich verstehen, wir hatten hier auch "Besuch" weil Wohnungen im Objekt zum Verkauf standen und die auch gleich mal unser Grundstück "besichtigt" haben, unverschämt sowas und waren auch noch unfreundlich und verschämt, wenn man höflich um Verlassen des Grundstückes gebeten hat. Und nein, die WEG kann nicht einfach über das Sondernutzungsrecht eines Einzelnen bestimmen, hierzu sind einstimmige Entscheidungen notwendig. Also alle Ja bzw. alle Ja und Enthaltungen.

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

mal redhair mit einer ausnahme vollkommen zustimme

änderungen von sondernutzungsrechten bedürfen grundsätzlich der zustimmung aller eigentümer und der eintragung ins grundbuch, einstimmige beschlüsse sind nicht ausreichend

und dem nachbarn würde ich mit einer anzeige wegen hausfriedensbruch drohen, dito dem gärtner - das ist ja an unverschämtheit nicht mehr zu überbieten



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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Noch mal ein anderer Ansatz, um die anderen Eigentümer anzusprechen:

Der Gärtner dürfte eigentlich keinen von der Gemeinschaft beschlossenen Auftrag zur Pflege der Sondernutzungsgärten haben.

Pflegt er die Sondernutzungsgärten auf Anweisung (?!) eines einzelnen Eigentümers, wird er hierfür auch Geld sehen wollen.

Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Position Gartenpflege in der nächsten Abrechnung höher liegt. Und die anderen Eigentümer werden sich damit nicht anfreunden wollen, wenn sie für die Pflege deines Gartens etwas mitbezahlen sollen.
Und du wirst wohl genau so wenig Spaß an Zusatzkosten haben.

Der Hauptansatz ist natürlich der Hausfriedensbruch. Ich würde es dem Gärtner schriftlich geben, dass er auf deinem Anteil nichts zu suchen hat. Macht er es immer noch, käme eine einstweilige Verfügung gegen ihn in Betracht.

MfG
Wohni

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

Auch noch mal ein werf:

Dreh und Angelpunkt ist die Formulierung:

quote:
dem Eigentümer der Wohnung x zur alleinigen Nutzung zugewiesen
Dies schließt die Mitbenutzung der anderen Eigentümer aus! (ausgenommen bei Gefahr im Verzug)

Im folgenden muss ich RedHair widersprechen:
quote:
Ja, ein Zaun ist eine bauliche Veränderung aber: Sichtzäune sind das nicht, im Nachbarschaftsrecht steht genau drinne, wie hoch die sein dürfen ohne eine Baugenehmigung zu benötigen und somit dann eine bauliche Veränderung zu sein.
Baurecht (öffentliches Recht) hat mit baulicher Veränderung (WEG) nichts zu tun. Was baurechtlich zulässig ist muss dies in der WEG noch lange nicht sein.
Im übrigen gilt das Nachbarschaftsrecht an den Grenzen zwischen zwei Sondernutzungsrechten nicht, da dies KEINE Grundstücksgrenzen sind.

Ansonsten alles klar: Hausfriedensbruch!

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