Sondernutzungsrecht Garten Erdgeschoss

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
bob-baumeister
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Garten Erdgeschoss

Hallo,

ich hab eine Frage. In der Teilungserklärung steht folgender Passus drin:

"Die jeweiligen Eigentümer der Erdgeschosswohnungen Nr. x bis x erhalten das
ausschließliche Sondernutzungsrecht an den jeweils mit gleicher Nr. bezeichne­
Terrassen- und Gartenflächen gemäß ANLAGE y. Sie sind befugt, von ihrer
jeweiligen Sondernutzungsfläche einen Zugang zu ihrer Einheit herzustellen.
Sie sind ferner befugt, die ihnen jeweils zur ausschließlichen Sondernutzung
zugewiesenen Flächen wie ein Alleineigentümer zu benutzen, insbesondere
Terrassen, Wintergärten (max. yQM), Schuppen (max. xQM) oder ähnliches zu
errichten. Sie tragen insofern die Kosten der Instandhaltung, Pflege und Einfrie­
dung oder ähnliches. "

Weil unser Garten direkt am Hauseingang liegen wird, möchten wir natürlich einen Sichtschutz aufstellen. Die Frage ist, dürfen wir das einfach machen?
Wenn wir einen Wintergarten bauen, dann haben wir ja auch Sichtschutz. Dann können wir doch auch einen Zaun auf der einen Seite aufstellen als Sichtschutz. "oder ähnliches" kann doch auch einen Sichtschutzzaun meinen oder?


2. Frage:
"wie ein Alleineigentümer zu benutzen" -> Was bedeutet das genau?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

1. Sichtschutzzaun sollte ohne weiteres in angemessener Größe möglich sein. Als Anhaltspunkt kann man die Länge einer (!)Außenwand (oder wenn man die Sichtschutzwände im Winkel aufstellt: 2 Außenwände) nehmen, die sinnvollerweise zulässig wären, würdet Ihre einen Wintergarten/Schuppen errichten.

2. "wie Alleineigentümer" heißt: obwohl es sich bei Sondernutzungsrechten grundsätzlich immer um Gemeinschaftseigentum handelt und Veränderungen der Zustimmung der Miteigentümer bedürften ist letzteres (die Zustimmungsbedürftigkeit) durch Vereinbarung außer Kraft gesetzt. Ihr dürft (unter eingeschränkten Bedingungen siehe Maximalflächen Wintergarten/Schuppen) Euer Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum benutzen, gestalten und verändern, wie als würdet Ihr in Eurem eigenen Häuschen mit eigenen Gartengrundstück ohne Miteigentümer wohnen.

Signatur:

lg.
R.M.

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