Sonderkündigungsrecht wegen Voratsdatenspeicherung ?

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
fdgjfgjdtzjdfzj
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht wegen Voratsdatenspeicherung ?

Hallo,

seit gestern ist das Gesetz zur Voratsdatenspeicherung in Kraft. Ich bin Kunde bei einem Provider mit Voip und Email und nutze dort beides. Bisher habe ich sofortige Löschung meiner Daten gewählt, dies mußte der Provider ja akzeptieren.

Soweit ich das Gesetz verstanden habe, gibt es eine Pflicht der Speicherung aber erst ab Anfang 2009, dieses Jahr geschieht es freiwillig.

Sollte das so sein, gehe ich davon aus, daß ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, da der Provider seine Leistung nicht mehr so erbringt, wie sie vertraglich vereinbart war. Der Provider lehnt das ab.

Teilen Sie mir bitte mit, ob mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder nicht.

Danke

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich sehe hier kein SK-Recht. Erstens ändert der Provider seine Leistungen nicht (oder können Sie nicht mehr telefonieren?), zweitens handelt es sich um eine Änderung der Gesetzeslage (meines Wissens schon verpflichtend ab 1.1.08 und nicht erst 2009), die nicht zu einem SoKü-Recht führt (vergleichbar mit einer Erhöhung der MwSt wie 2007).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

>> meines Wissens schon verpflichtend
>> ab 1.1.08 und nicht erst 2009

Soweit ich weiß gilt für Internetprovider eine Schonfrist bis irgendwann Anfang 2009, was aber nicht heißt, dass sie nicht schon ab 1.1.2008 oder irgendwann dazwischen dürfen. Ich hab darüber allerdings bisher nur bzgl. Internetverbindungsdaten gehört/gelesen, zu VoIP und Email kann ich deshalb nichts sagen.
http://www.bitkom.org/de/presse/8477_48934.aspx

Wie dem auch sei - das Thema Sonderkündigungsrecht seh ich genau so wie Jotrocken

Gruß
Xavienne

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen