Hallo,
seit gestern ist das Gesetz zur Voratsdatenspeicherung in Kraft. Ich bin Kunde bei einem Provider mit Voip und Email und nutze dort beides. Bisher habe ich sofortige Löschung meiner Daten gewählt, dies mußte der Provider ja akzeptieren.
Soweit ich das Gesetz verstanden habe, gibt es eine Pflicht der Speicherung aber erst ab Anfang 2009, dieses Jahr geschieht es freiwillig.
Sollte das so sein, gehe ich davon aus, daß ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, da der Provider seine Leistung nicht mehr so erbringt, wie sie vertraglich vereinbart war. Der Provider lehnt das ab.
Teilen Sie mir bitte mit, ob mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder nicht.
Danke
Sonderkündigungsrecht wegen Voratsdatenspeicherung ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich sehe hier kein SK-Recht. Erstens ändert der Provider seine Leistungen nicht (oder können Sie nicht mehr telefonieren?), zweitens handelt es sich um eine Änderung der Gesetzeslage (meines Wissens schon verpflichtend ab 1.1.08 und nicht erst 2009), die nicht zu einem SoKü-Recht führt (vergleichbar mit einer Erhöhung der MwSt wie 2007).
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
>> meines Wissens schon verpflichtend
>> ab 1.1.08 und nicht erst 2009
Soweit ich weiß gilt für Internetprovider eine Schonfrist bis irgendwann Anfang 2009, was aber nicht heißt, dass sie nicht schon ab 1.1.2008 oder irgendwann dazwischen dürfen. Ich hab darüber allerdings bisher nur bzgl. Internetverbindungsdaten gehört/gelesen, zu VoIP und Email kann ich deshalb nichts sagen.
http://www.bitkom.org/de/presse/8477_48934.aspx
Wie dem auch sei - das Thema Sonderkündigungsrecht seh ich genau so wie Jotrocken
Gruß
Xavienne
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