Sonderkündigungsrecht oder Anbieterwechsel während Vertragslaufzeit

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Diesundjenes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht oder Anbieterwechsel während Vertragslaufzeit

Hallo,

kennt jemand die aktuelle Rechtsprechung was passiert, wenn man seinen DSL/Festnetzanbieter beauftragt alle nötigen Maßnahmen für einen Umzug zu treffen und dieser dann den "Umzug" in die neue Wohnung nicht auf die Reihe kriegt?

Noch ein paar Details: der Umzug wurde durch die Ankündigung einer Mieterhöhung UM ca. 530 € nach Sanierung ausgelöst. Die Bauherrenhotline der Telekom gibt an, dass eine Freischaltung der Leitung LPR (oder so) bereits erfolgt ist, der Vermieter (Bauherr) sagt das Selbe. Die Bauherrenhotline teilt außerdem mit, dass der DSL/Festnetzanbieter neben den normalen Formalitäten einen Antrag auf Freischaltung bei der Telekom stellen muss, da es sich um einen Neubau handelt. Der DSL/Festnetzanbieter teilt telefonisch mit, dass kein Umzug durchgeführt werden kann, schließt den Umzugsauftrag intern ab. Eine erneute Öffnung eines neuen Umzugsantrages führt zum selben Ergebnis. Die Vertragslaufzeit beträgt noch 8 Monate. Kann dem DSL/Festnetzanbieter gekündigt werden? Wenn ja, wie? Ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich? Ist ein Wechsel zu einem Anbieter der das TV-Kabel nutzt möglich?

Vielen Dank und viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn der aktuelle Anbieter unfähig ist und die Leistung nicht mehr anbietet, dann kann man bei erwiesener Nicht-Lieferbarkeit (scheint der Anbieter zu bestätigen) der Vertrag nach der Umzugsklausel im TKG gekündigt werden. Man zahlt dann allerdings als Quasi-Vertragsstrafe 3 Monate Gebühren+angebrochenen Monat und ist dann raus aus dem Vertrag.
Man kann dann sofort einen anderen Anbieter beauftragen. Es sollte allerdings ein Nachweis der Liefer-"Unfähigkeit" durch den Anbieter vorliegen.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Diesundjenes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort. :-)

Ich habe den betreffenden Abschnitt bei dejure gefunden. Diese Regelung ist nicht Verbraucherfreundlich, aber besser als bis April nächsten Jahres zahlen.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mach Dir bitte klar, das es vorher gar keine 3-Monats-Regel gab und Du 8 Monate am alten Leistungsort hättest zahlen müssen :grins:

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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