Im Rahmen einer Zwangsversteigerung beabsichtige ich eine Wohnung in einem Haus zu erwerben das 1996 in 49 Sondereigentumseinheiten aufgeteilt wurde. Ich möchte die Wohnung renovieren und auch selbst dort wohnen. Eigenbedarf ist kein Problem, da ich momentan in einer WG zur Miete wohne. Nun gibt es bei Zwangsversteigerungen ja ein Sonderkündigungsrecht, allerdings besteht der Mietvertrag seit 1936 (!). Ich war nun kürzlich dort, tatsächlich wohnen die Mieter dort schon am längsten.
Abgesehen davon, dass es natürlich wirklich nicht schön ist, alten Leuten nach so langer Zeit zu kündigen - ist das überhaupt möglich?
Danke schon mal im Voraus für fundierte Antworten.
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Sonderkündigungsrecht nach 74 Jahren?
5. Januar 2010
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Frage vom 5. Januar 2010 | 17:31
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht nach 74 Jahren?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2010 | 17:58
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1389x hilfreich)
Möglich ist es auf jeden Fall.
Wenn die Mieter es allerdings auf eine Zwangsräumung ankommen lassen, wird's wohl schwierig und kann sehr langwierig werden.
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