Moin.
Wollen ein Haus kaufen. 3 Wohneinheiten sind vermietet, 2 davon wollen wir wegen Eigenbedarfs kündigen. Das wäre vermutlich kein großes Ding, der Bedarf ist tatsächlich gegeben.
Nun sind aber in den beiden Mietverträgen (einer 3 Monate, einer 8 Jahre alt) folgende passi "Der Vermieter behält sich ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten vor. Dieses erfolgt bei einer Abrissgenehmigung des Gebäudes."
Wäre es denn nun nicht die einfachere, weil uU nicht widerspruchsfähige Option, sich so eine Genehmigung einzuholen und darauf basierend die Kündigung auszusprechen?? Man müßte auch keinen Juristen einschalten, der da den Eigenbedarf entsprechend aufdröselt und begründet. Abriss ist natürlich nicht geplant, aber ist das relevant??
Danke
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Sonderkündigungsrecht bei Abrissgenehmigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wäre es denn nun nicht die einfachere, weil uU nicht widerspruchsfähige Option, sich so eine Genehmigung einzuholen und darauf basierend die Kündigung auszusprechen??
Und Sie glauben, die kriegen Sie so einfach? Da darf ich als Beispiel mal auf diese Gemeinde verweisen (ähnliche Regelung gibt es natürlich auch anderswo): http://www.pfoerring.de/rathaus-service/anliegen/von-a-z/?tx_elementsgov_pi1[service]=1&tx_elementsgov_pi1[action]=show&cHash=fc1e3db21cbbf6a2e5798cbb5d3023b3
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Man wird sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob eine Abrissgenehmigung erteilt werden könnte...
Die entsprechende Vereinbarung weicht zum Nachteil des Mieters vom Gesetz ab und ist damit nach § 573 Abs. 4 BGB
unwirksam.
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Richtig; der M mit den 8 Jahren hat 9 Monate gesetzliche Kündigungsfrist, da kommt man mit oder ohne Eigenbedarf nicht drumherum, egal was im Mietvertrag steht.
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Ist zwar alles nicht schön, da wir ja selbst einfach nutzen wollen ... dennoch: danke sehr für eure Beiträge!!
Wo finde ich eigentlich die beste Baukastenseite zu "wie begründe und formuliere ich meinen Eigenbedarf??"-2pdf... Scherz...
-- Editiert hoxxo am 25.04.2014 14:41
quote:
Ist zwar alles nicht schön, da wir ja selbst einfach nutzen wollen
Willkommen in der Vermieterwelt.
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quote:
Abriss ist natürlich nicht geplant, aber ist das relevant??
Das ist relevant wenn die Mieter euch nach nicht erfolgtem Abriss auf Schandesersatz verklagen.
quote:
Ist zwar alles nicht schön, da wir ja selbst einfach nutzen wollen
Die Summe die euch das ganze Getrickse kosten würde, könnte man z.B. in einen Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung investieren ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "
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