Habe ich eine kürzere Kündigungsfrist, wenn ich die Wohnung meiner Mutter aufgrund ihres Todes kündige oder muss ich mich auch hier an die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten halten?
Sonderkündigungsrecht Tod des Mieters
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Aus einer Antwort der Anwaltshotline:
- Wenn der Erbe nicht in die Wohnung einziehen will, so kann er das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt , sobald der Erbe Kenntnis vom Tod des Mieters und davon hat, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist.
- Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nicht einseitig möglich, sondern müsste mit dem Vermieter vereinbart werden.
BGB § 564
Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
Tod des Mieters - wie verhindern, dass Erben alles Verwertbare nehmen und dann das Erbe ausschlagen?9 Antworten
-
10 Antworten
-
19 Antworten