Sonderkündigung des Stromtarifes - Nichterfüllungsschaden

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
LasseKay
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung des Stromtarifes - Nichterfüllungsschaden

Hallo,

Ich bin vor kurzem umgezogen zur Untermiete in eine WG, im Mietvertrag ist Strom schon pauschal abgedeckt. Ich habe meinen Stromtarif somit aufgrund von Wegfall des Vertragsgegenstandes Sondergekündigt. Als ich nun die Endabrechnung bekommen habe musste ich feststellen dass man mir 210€ Nichterfüllungsschaden berechnet hat. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das in meinem Fall berechtigt ist. Gibt es irgendwo ein Präzendenzurteil oder einen Paragraphen auf den ich mich im Antwortschreiben beziehen kann ?

Vielen Dank :)

Liebe Grüße,

Lasse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39857x hilfreich)

Nur weil man vorzeitig kündigen kann, bedeutet das ja nicht, das man den dadruch entstandenen Schande nicht ersetzen muss.
Schlieslich liegt die Ursachen ja nicht in Spähre des Anbieters sondern bei Dir.



Zitat:
Gibt es irgendwo ein Präzendenzurteil oder einen Paragraphen auf den ich mich im Antwortschreiben beziehen kann ?

Nö.



Als erstes sollte man sich mal die vertraglichen Vereinbrungen ansehen, was genau dort zu dem Thema drinsteht.

Dann kann man darüber diskutieren, ob das korrekt ist wenn Du das hier postest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
das man den dadruch entstandenen Schande

Wobei es wirklich der Schaden sein muss und nicht die Schande ;-)
Im Ernst: Schadensersatz ist genau das, was das Wort ausdrückt. Der Ersatz des Schadens.

Dabei kommen aber nicht etwa Abschlagszahlungen o.ä. in Frage. Im Gegenteil: Der Schaden kann nur entgangener Gewinn sein. Und wenn der Kunde nicht gerade noch 1 Jahr lang einen Großbetrieb versorgen wollte, wäre ich bei den 210€ erst mal skeptisch. ich würde auf jeden Fall mal verlangen, dass die Berechnungsgrundlage des angeblichen Schadens detailliert dargelegt wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39857x hilfreich)

Ähhhm ja, der Schaden natürlich.


Wobei nicht nur der entgangen Gewinn zur anrechnung kommen kann, sondern unter Umständen auch z.B. Mietzahlungen an denjenigen vom dem man Leitungen und Zähler gemietet hat.
Pauschalisierter Schadenersatz könnte auch wirksam vereinbart sein.



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