Sonderkündigung KfZ-Versicheruh

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456766-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigung KfZ-Versicheruh

Guten Morgen,

Ich bitte um Rat bezüglich meiner KfZ-Versicherung und der damit verbundenen Sonderkündigung.

Ich habe zum 27.12.16 die Sonderkündigung an meine KfZ-Versicherung gesendet, nachdem diese mir an diesem Tag online den neuen Beitragssatz mitteilten. Gelesen habe ich, dass Versicherungen bis zum 30.11. des Jahres jeweils die neue Beitragsrechnung zu schicken muss, insofern sich der Beitrag erhöht.
Erhöht hat sich der Beitrag durch einen Schadensfall, zu welchem ich ebenfalls keine Unterlagen erhalten habe.

Ich rief am heutigen Tag bei der Versicherung an und fragte, wie der Stand bei der Bearbeitung der Sonderkündigung sei. Die Mitarbeiter konnte mir keine konkrete Antwort geben.

Somit bitte ich euch mir meine Rechte aufzuzeigen, ob mir eine Sonderkündigung zu steht und wie ich am besten weiter vorgehen sollte. Bin ich jetzt trotzdem bis zur endgültigen Klärung des Falles bei dieser Versicherung versichert oder sollte ich auf Verdacht eine zweite Versicherung abschliessen, da ich auf mein Auto angewiesen bin?



Nachträglich ein gesundes neues Jahr :-)

-- Editier von fb456766-88 am 03.01.2017 10:29

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Gab es denn einen Schaden oder nicht?

Was für Unterlagen erwartest du denn?

Bis dato erkenne ich keinen Sonderkündigungsgrund aufgrund des Beitrags.

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#3
 Von 
fb456766-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Es gab einen Schaden Ende September. Ich erhielt aber keine Mitteilung über den Schadensabschluss. Heisst, ich hatte keine Chance, die Versicherung zu wechseln, da mir heute am Telefon gesagt wurde, der Schadensfall sei Ende Oktober abgeschlossen worden. Wenn ich da aber nichts bekommen habe, weiss ich ja auch nichts davon?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von fb456766-88):
Gelesen habe ich, dass Versicherungen bis zum 30.11. des Jahres jeweils die neue Beitragsrechnung zu schicken muss, insofern sich der Beitrag erhöht.

Falsch(es) gelesen.
Wen der Beitrag durch die Versicherung erhöht wurde. Das ist hier aber nicht der Fall.



Zitat (von fb456766-88):
Wenn ich da aber nichts bekommen habe, weiss ich ja auch nichts davon?

Genau.
Also schriftlich anfragen, wann denn mit dem Abschluss des Schadenfalls zu rechnen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

unter 500€ musst du informiert werden, darüber hinaus nicht. (gilt für Haftpflicht)
Und was spricht dagegen sich ggf selbst mal zu informieren? Zurückzahlen geht 6 Monate d.h. bis Februar im übrigen.
Ansonsten bleibts so oder so bei der Rückstufung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb456766-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von fb456766-88):
Wenn ich da aber nichts bekommen habe, weiss ich ja auch nichts davon?

Genau.
Also schriftlich anfragen, wann denn mit dem Abschluss des Schadenfalls zu rechnen wäre.

Habe ich, mehrfach schriftlich und zudem per Mail.

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