Sondereigentum Spitzboden

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
käthemüller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondereigentum Spitzboden

Wir haben vor kurzem eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss besichtigt. Das 3-Familienhaus steht zur Zeit komplett leer, alle Wohnungen stehen zum Verkauf, die Wohnungen im EG und DG sind sanierungsbedürftig, die Wohnung im 1. OG wurde benötigt lediglich eine Renovierung. Über der Dachgeschosswohnung befindet sich ein nicht ausgebauter Spitzboden, welcher als Sondereigentum mit der Wohnung im DG verkauft wird. Der Spitzboden bietet die Möglichkeit zu einem Wohnraum ausgebaut zu werden. Das Dach ist nicht gedämmt (lediglich Dachziegel, welche unbedingt ausgetauscht werden müssen) und es gibt nur kleine, einfachverglaste Fenster.

Nun zur Frage: Wenn wir den Spitzboden zu einem Wohnraum ausbauen, Dachflächenfenster (keine Dachgauben) einbauen und das Dach neu gedeckt und gedämmt wird, wer trägt welche Kosten? Welche Kosten zahlen wir als Eigentümer und welche Kosten muss die WEG übernehmen? Vielen Dank für Ihre Beiträge im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von käthemüller):
... Nun zur Frage: Wenn wir den Spitzboden zu einem Wohnraum ausbauen, Dachflächenfenster (keine Dachgauben) einbauen und das Dach neu gedeckt und gedämmt wird, wer trägt welche Kosten? Welche Kosten zahlen wir als Eigentümer und welche Kosten muss die WEG übernehmen? Vielen Dank für Ihre Beiträge im Voraus!


Der Eigentümer wird alles zu zahlen haben... oder keine Zustimmung zu baulichen Veränderungen bekommen.

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(923 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Zitat (von käthemüller):
... Nun zur Frage: Wenn wir den Spitzboden zu einem Wohnraum ausbauen, Dachflächenfenster (keine Dachgauben) einbauen und das Dach neu gedeckt und gedämmt wird, wer trägt welche Kosten? Welche Kosten zahlen wir als Eigentümer und welche Kosten muss die WEG übernehmen? Vielen Dank für Ihre Beiträge im Voraus!


Der Eigentümer wird alles zu zahlen haben... oder keine Zustimmung zu baulichen Veränderungen bekommen.


Im Prinzip müßt ihr alle Kosten selbst tragen, denn die Gemeinschaft hat kein Interesse an Eurem Dachausbau. Warum sollte sie für Euch zahlen?
Es gibt aber vielleicht eine Ausnahme. Besteht eine gesetzliche Verpflichtungen zum Wärmeschutz? Bestehen diese auch für Altbauten? Gelten diese auch für ein Dreifamilienhaus? Diese Auskünfte bekommt Ihr von Bauamt oder einem Architekten.

Wenn ja, müßte die Gemeinschaft insgesamt (also auch ihr) zumindest die preiswerteste Wärmedämmung (in der Regel die Dämmung des Dachbodens) im Verhältnis der Anteile bezahlen. Falls die Gemeinschaft sich weigert und die Wärmedämmumg gesetzlich vorgeschrieben ist, könnt ihr dies auf dem Rechtsweg erzwingen.

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
käthemüller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Wäre es denkbar, dass die WEG das Decken des Daches zahlen muss (denn das aktuelle ist undicht) und wir die Dämmung und selbstverständlich den Umbau zum Wohnraum bezahlen? Im Internet finde ich immer wieder die Formulierung: "Das Dach gehört als konstruktiver für den Bestand und die Sicherheit der Wohnanlage erforderlicher Gebäudebestandteil mit gleichzeitiger Schutzfunktion und als architektonisches Gestaltungselement zwingend zum Gemeinschaftseigentum." Die Schutzfunktion ist aktuell nicht ausreichend gegeben, so müsste doch zumindest das Decken von der WEG bezahlt werden?

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käthemüller hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von käthemüller
#5

Sehr geehrter Frageteller,

die WEG muss nur die notwendigen Kosten tragen, sprich die neue Dacheindeckung, sofern die alte defekt sein sollte. Das Dach ist Gemeinschaftseigentum. Sie müssten dann allerdings alle zusätzlichen Kosten tragen, die nicht nur der Reparatur dienen, sondern dem Ausbau des Spitzbodens.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von käthemüller):
Wäre es denkbar, dass die WEG das Decken des Daches zahlen muss (denn das aktuelle ist undicht)


Eher nicht. Denn die Undichtigkeit kann durch einen Teilaustausch der Dachfolie beseitigt werden.

Arbeitsschritte: Dachziegel aufheben und seitlich lagern, dachfolienschaden beseitigen, offenen Dachausschnitt mit alten Ziegeln neu eindecken.

Diese Kosten trägt die Gemeinschaft.

Die Neueindeckung des Daches incl. neuer Unterspannbahnen (oder wie die Dinger benannt werden) bedarf eines Beschlusses.

Bei Ausbau darauf achten, dass dieser auch genehmigt ist.

Berry

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