Hallo zusammen,
ich hoffe hier auf Unterstützung da mir ein Gestaltungsbereich etwas unklar ist: Voraussetzungen selbstständiger Nutzbarkeit und ggf. mögliche SonderAFA.
Zum Sachverhalt den ich fiktiv vereinfache zum Verständnis:
Zugang zum Anlagevermögen:
Kameraobjektiv 1 - 745 €
Kameraobjektiv 2 - 940 €
Zahldatum:
30.07.2014
Kamerabody - 1250 €
29.08.2014
Was mich beschäftigt..
Die Kamera als solches ist ohne Objektiv nicht selbstständig nutzbar, womöglich aber bewertbar. Dies trifft auch auf das Objektiv zu.
Laut AfA - Tabelle ergibt sich für die Abnutzungsdauer eine Berechnungsgrundlage über 7 Jahre für Foto und Objektiv.
Fragen:
Aktiviert man die Kamera und ein Objektiv gemeinsam ergibt sich hier doch eine selbstständig nutzbare Anlage oder nicht? Oder müssen dann hier Speicherkarte / Akkus auch hinzu aktiviert werden?
Wie sieht es bei den Teilen daraus resultierend dann mit der Sonderabschreibung und deren Möglichkeiten aus?
Die bisherigen Ausführungen hierzu die ich kenne sind mir einleuchtend, jedoch wurde nie der Umstand der Sonder-AfA und diesbezüglich der unterschiedlichen Datierung einzelner Objekte berücksichtigt und wie es sich bei mehreren zusätzlichen Aktivierungen und Werterhöhungen verhält.
Vielen Dank im Voraus!
Sonderabschreibung und selbstständige Nutzbarkeit
17. Mai 2015
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Frage vom 17. Mai 2015 | 20:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderabschreibung und selbstständige Nutzbarkeit
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